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 <title>Le Blog de Mathieu Janin / Mathieu Janin's Blog - mjccd.com -  EMJI Ventures - Smartketing.ch - Pleeaase.com - Inbound-PR-Academy.net - Smartketing.ai - Smartketing.eu - CaGlanePourMoi.ch - </title>
 <subtitle><![CDATA[Le blog de Mathieu Janin, conseil en communication diplômé, ancien président de la Société (Suisse) Romande de Relations Publiques, ancien président de l'association faîtière suisse romande des associtions informatiques (ICT-SR). Contient des articles sur la communication d'entreprise, les médias helvétiques et l'évolution du marché ITC depuis la fin du siècle dernier. Passionné par l'évolution de la communication, l'auteur de ce blog s'intéresse aux nouveaux outils de communication tels que le Persuasion Marketing, le buzz, le web 2.0, la communication 2.0 et les nouvelles formes de communication non interruptive. http://www.le-blog-de-mathieu-janin.net]]></subtitle>
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 <updated>2026-04-29T18:13:02+02:00</updated>
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   <title>Schuldenbremse (1/2): Der Schweizer Erfolg, der an der Tür der Gemeinden Halt macht</title>
   <updated>2026-04-29T15:29:00+02:00</updated>
   <id>https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/Schuldenbremse-1-2-Der-Schweizer-Erfolg-der-an-der-Tür-der-Gemeinden-Halt-macht_a850.html</id>
   <category term="Opinion" />
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   <published>2026-04-29T15:22:00+02:00</published>
   <author><name>Mathieu Janin</name></author>
   <content type="html">
    <![CDATA[
Warum der Mechanismus, der die Bundes- und Kantonsfinanzen gerettet hat, auf Gemeindeebene weitgehend wirkungslos bleibt — und warum Freiburg nach der Ablehnung der LAFE keine Zeit mehr zu verlieren hat. Erster Teil eines Diptychons über den schweizerischen Finanzföderalismus.     <div><b>Vom Bundesentscheid zur Freiburger Ablehnung: eine demokratische Grammatik</b></div>
     <div style="position:relative; text-align : center; padding-bottom: 1em;">
      <img src="https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/photo/art/default/96314341-67176997.jpg?v=1777469228" alt="Schuldenbremse (1/2): Der Schweizer Erfolg, der an der Tür der Gemeinden Halt macht" title="Schuldenbremse (1/2): Der Schweizer Erfolg, der an der Tür der Gemeinden Halt macht" />
     </div>
     <div>
      
<p>Am 2. Dezember 2001 nahm das Schweizer Stimmvolk die Schuldenbremse des Bundes mit 84,7 % an. Fünfundzwanzig Jahre später, am 26. April 2026, lehnte das Freiburger Stimmvolk das Gesetz zur Sanierung der Staatsfinanzen (LAFE) mit 68,57 % ab — auf der Grundlage eines Referendums, das von der Linken und den Gewerkschaften lanciert worden war.</p>

<p>Zwei formelle Abstimmungen, zwei klare Entscheide, und dazwischen eine bemerkenswerte Kohärenz. Die Schweizer Stimmbevölkerung trägt finanzpolitische Strenge mit, wenn sie <strong>präventiv</strong>, <strong>vorausschauend</strong> und <strong>gerecht verteilt</strong> ist. Sie lehnt sie ab, wenn sie <strong>aufgezwungen</strong>, <strong>im Notfall verlangt</strong> und <strong>auf andere abgewälzt</strong> wird — im Freiburger Fall teilweise auf die Gemeinden. Nicht der Grundgedanke des Finanzausgleichs wurde am 26. April abgelehnt, sondern die Methode.</p>

<p>Ich schreibe diesen Artikel aus einer gewöhnlichen Gemeinde des Kantons Freiburg, Ursy, wo ich an der Gemeindeversammlung vom 20. April 2026 den Antrag eingebracht habe, eine freiwillige kommunale Schuldenbremse einzuführen. Die Rechnung 2025 wies einen Nettoverschuldungsgrad von <strong>331 %</strong> und einen Selbstfinanzierungsgrad von nur noch <strong>1 %</strong> aus. Eine wenige Monate zuvor durchgeführte Bürgerkonsultation zur kommunalen Beteiligung am Restaurant La Chaumière hatte ein Verhältnis von rund einer Befürwortung zu acht Ablehnungen ergeben — ohne den Wert einer formellen Abstimmung zu haben, illustriert sie konkret das, was die kantonale und die eidgenössische Abstimmung zeigen: Die Bürgerinnen und Bürger sind durchaus in der Lage, zwischen Ausgaben zu unterscheiden, die sie für legitim halten, und solchen, die sie als nicht mehr tragbar betrachten.</p>

<p>Der Befund ist einfach. Die Schuldenbremse funktioniert auf Bundesebene. Sie funktioniert, in unterschiedlicher Ausprägung, in fast allen Kantonen. Aber auf jener Ebene, auf der die Bürgerinnen und Bürger leben — der Gemeindeebene — fehlt sie weitgehend in der Westschweiz und ist in Freiburg nur teilweise vorhanden.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">2003-2026: Die Bundes-Schuldenbremse, ein erfolgreiches Modell</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Vor 2003 hatte die Verschuldung der Eidgenossenschaft eine besorgniserregende aufsteigende Bahn eingeschlagen. Der Verschuldungsgrad war von 8 % des BIP im Jahr 1990 auf rund 25 % im Jahr 2003 gestiegen, und die Bruttoverschuldung des Bundes belief sich damals auf etwa 124 Milliarden Franken.</p>

<p>Der 2001 verabschiedete Mechanismus ist einfach. Über einen ganzen Konjunkturzyklus dürfen die Ausgaben die Einnahmen nicht überschreiten. Ein Konjunkturfaktor passt die jährliche Ausgabenobergrenze an, um in Rezessionen Defizite zu erlauben und in Hochkonjunkturphasen Überschüsse zu erzwingen. Eine Ausnahmeklausel mit qualifizierter Mehrheit ermöglicht das Überschreiten der Regel in Krisensituationen — sie wurde während der Covid-19-Pandemie aktiviert.</p>

<p>Die Resultate sind robust. Gemäss Eidgenössischer Finanzverwaltung sank die Bundesverschuldung zwischen 2003 und 2019 von 124 auf 97 Milliarden Franken, also um rund 27 Milliarden in siebzehn Jahren. Der Verschuldungsgrad des Bundes fiel auf 13,5 % des BIP im Jahr 2019. Selbst nach den ausserordentlichen Pandemieausgaben lag er Ende 2025 bei 16,1 % — international weiterhin ein beneidenswertes Niveau.</p>

<p>Die Wirksamkeit des Instruments wurde durch mehrere wissenschaftliche Arbeiten belegt. Die Synthetic-Control-Analyse von Pfeil und Feld (2024) zeigt, dass die Regel im Vergleich zu einer kontrafaktischen Schweiz ohne Schuldenbremse signifikante Wirkungen entfaltet hat, ohne die öffentlichen Investitionen zu drücken. Eine neuere Studie von Avenir Suisse schätzt, dass sich ohne die Schuldenbremse seit 2003 rund 275 Milliarden Franken zusätzliche Schulden angehäuft hätten.</p>

<p>Der Erfolg war deutlich genug, um Schule zu machen. Deutschland hat 2009 eine <em>Schuldenbremse</em> nach Schweizer Vorbild ins Grundgesetz aufgenommen. Der Europäische Fiskalpakt von 2012 hat die meisten EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ähnliche Regeln einzuführen. Zwanzig Jahre nach ihrem Inkrafttreten geniesst die Schuldenbremse des Bundes weiterhin breite Zustimmung in Bevölkerung und Parlament.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Die Kantone sind gefolgt — aber mit sehr ungleichen Regeln</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Die kantonale Geschichte ist länger und vielfältiger. St. Gallen — wo ich Betriebswirtschaft an der HSG studiert und vor meiner Rückkehr in den Genferseeraum zehn Jahre gelebt habe — hatte bereits 1929 einen Mechanismus zur Haushaltsdisziplin eingeführt, die erste Regel dieser Art in der Schweiz, vielleicht weltweit. St. Gallen ist in dieser Hinsicht kein gewöhnlicher Kanton: Tradition kaufmännischer Vorsicht, häufige Anwendung des Finanzreferendums, langjährige Aufmerksamkeit für die öffentlichen Finanzen. Die Regel von 1929 entstammt dieser Kultur. Freiburg verfügte seit 1960 über eine Regel, die bei einem Haushaltsdefizit über 3 % der Einnahmen eine automatische Steuererhöhung vorsah; die revidierte Fassung von 1994 wird von den Forschern Lars Feld und Gebhard Kirchgässner weiterhin zu den strengsten kantonalen Mechanismen gezählt.</p>

<p>Am anderen Ende des Spektrums hatten die Kantone Genf und Waadt lange Zeit eher lockere Regeln. Zwischen 2012 und 2013 erfasste eine Reformwelle Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Genf. Heute verfügt fast die Gesamtheit der 26 Kantone über eine Regel, doch deren Konzeption, Bindungsgrad und Sanktionsmechanismen unterscheiden sich stark. Der jährlich vom IDHEAP seit 1999 publizierte Vergleich der öffentlichen Finanzen sowie die akademischen Klassifikationen von Feld et al. bestätigen diese Heterogenität.</p>

<p>Die aggregierten Resultate sind positiv, aber nicht eindeutig. Zwischen 2010 und 2020 blieb der mediane Verschuldungsstand der Kantone stabil bei rund 15 % des kantonalen BIP. Eine UBS-Studie von 2023 (Hofer und Holzhey, <em>Die Volkswirtschaft</em>) merkt jedoch an, dass diese Stabilität ebenso sehr der Konjunktur, der Grosszügigkeit der SNB und den tiefen Zinsen wie den Schuldenbremsen selbst zu verdanken ist. Der kausale Nachweis der Wirkung kantonaler Schuldenbremsen ist solider auf Perioden budgetären Stresses gestützt — den Jahren 1980-2000 — wo die Arbeiten von Burret und Feld, von Schaltegger oder von Luechinger und Schaltegger eine signifikante Defizitreduktion in Kantonen mit strengen Regeln nachgewiesen haben.</p>

<p>Der Kontrast mit der Gegenwart ist auffallend. 2024 hat der Kanton Waadt zum ersten Mal in 22 Jahren seinen verfassungsmässigen Mechanismus des « kleinen Gleichgewichts » ausgelöst, nachdem ein Defizit von 369 Millionen und eine fehlende Kostendeckung von 94 Millionen festgestellt worden waren; das Waadtländer Finanzsanierungsgesetz (LAFin) hat Massnahmen in entsprechender Höhe vorgeschrieben. Der Kanton Neuenburg hat seine Schuldenbremse im Februar 2026 durch eine technische Korrektur leicht gelockert, um rund 9 Millionen jährlichen Investitionsspielraum zurückzugewinnen. Wallis diskutiert, Jura passt an — Beweis dafür, dass die kantonalen Schuldenbremsen nicht starr sind, aber halten.</p>

<p>Eine Stufe tiefer, auf Gemeindeebene, sieht die Sache anders aus.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Luzern, Solothurn, Zürich: drei deutschschweizerische Modelle für die Gemeinden</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Die deutschschweizerische Erfahrung bietet drei unterschiedliche Architekturen, die genau betrachtet zu werden verdienen, weil sie funktionieren.</p>

<p><strong>Luzern.</strong> Der Kanton hat am 20. Juni 2016 mit 110 zu 3 Stimmen sein Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) und die zugehörige Verordnung (FHGV) verabschiedet. Statt einer einzigen Schuldenbremse bündelt der Luzerner Mechanismus vier verbindliche Indikatoren: ein Mindest-Selbstfinanzierungsgrad von 80 % im Fünfjahresdurchschnitt, sobald die Pro-Kopf-Nettoverschuldung 1 500 Franken übersteigt; ein Mindest-Selbstfinanzierungsanteil von 10 %; ein Schuldendienst, der 15 % der laufenden Erträge nicht übersteigen darf; sowie ein Bruttoverschuldungsgrad mit einer Obergrenze von 200 %. Gemäss dem kantonalen Statistikamt LUSTAT lag der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Luzerner Gemeinden 2022 bei 121 %; 2023 erfüllten dreizehn von achtzig Gemeinden den verbindlichen Schwellenwert nicht und unterstanden einer spezifischen Begleitung. Die Stadt Luzern hat sich darüber hinaus eine eigene, strengere zusätzliche Schuldenbremse auferlegt: ein maximales Budgetdefizit von 4 % des Ertrags einer Steuereinheit, was zum Zeitpunkt der Kalibrierung der Regel etwa 7,5 Millionen entsprach. Genau diese Art freiwilliger Schuldenbremse — strenger als das kantonale Minimum — schlage ich für Ursy vor.</p>

<p><strong>Solothurn.</strong> Ich habe Anfang der 1990er-Jahre einige Monate in Olten gewohnt. Was mir dort aufgefallen ist: Über Gemeindefinanzen wurde am Stammtisch gesprochen wie in der Romandie über das Wetter. Eine Gemeinde, die aus dem Ruder lief, war eine Nachricht, die sich herumsprach. Zwanzig Jahre später hat der Kanton Solothurn diese Kultur gesetzlich verankert. Das Gemeindegesetz (§ 136 Abs. 3 GG) schreibt eine direkte Selbstfinanzierungsverpflichtung von 80 % im nächsten Voranschlag vor, sobald die Nettoverschuldungsquote 150 % bei den Einwohnergemeinden übersteigt. Das System wird durch eine gestufte Aufsicht ergänzt — die bekannte <em>Watchlist</em> — die vom Amt für Gemeinden geführt wird, mit vier zunehmenden Schweregraden, die bei ausbleibender Korrektur in das in den Artikeln 211 ff. des kantonalen Gesetzes vorgesehene Aufsichtsverfahren münden. Es handelt sich wahrscheinlich um das am stärksten kodifizierte, transparenteste und pädagogisch klarste System der Schweiz: Eine Gemeinde weiss zu jedem Zeitpunkt, wo sie sich im System befindet und was auf sie zukommt, falls sie ihren Kurs nicht korrigiert.</p>

<p><strong>Zürich.</strong> Der Kanton Zürich hat einen hybriden Weg gewählt. Das kantonale Gemeindegesetz (vom 20. April 2015, in Kraft seit 2018) verlangt einen Ausgleich der Erfolgsrechnung im Voranschlag, ohne verbindliche quantitative Verschuldungsschwelle. Die Gemeindeautonomie (Art. 85 der Kantonsverfassung) erlaubt es den Gemeinden jedoch, weiter zu gehen. Mehrere haben dies getan. Dübendorf hat 2021 eine dreifache Schuldenbremse eingeführt: mittelfristiger Ausgleich, Verschuldungsobergrenze und Ausgleichsreserve zwischen 10 % und 100 % des Ertrags einer Steuereinheit. Uster, Egg, Gossau haben ähnliche Volksinitiativen gekannt. Ich habe von Ende der 1980er- bis Anfang der 2000er-Jahre zehn Jahre lang im Kanton Zürich gelebt. Kommunale Abstimmungen über das Budget machten regelmässig die Schlagzeilen der lokalen Zeitungen, und es war nicht selten, dass ein Voranschlag in der Gemeindeversammlung abgelehnt wurde. Der Gemeindepräsident musste seine Vorlage überarbeiten. Das war normal. Keiner meiner Nachbarn fand das aussergewöhnlich. Die Stadt Bern hat hingegen die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse 2011, 2015 und 2020 abgelehnt — was zeigt, dass diese Art von Regel auch dann politisch nicht selbstverständlich ist, wenn der kantonale Rahmen sie zulässt.</p>

<p>Keines dieser drei Modelle ist perfekt. Alle bieten den Bürgerinnen und Bürgern sowie den kommunalen Mandatsträgern eine Lesbarkeit, die der Romandie fehlt.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Der westschweizerische blinde Fleck: ein heterogenes, aber konvergentes Bild</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Kein Westschweizer Kanton verfügt auf Gemeindeebene über eine quantitative Schuldenbremse, die mit jenen von Luzern oder Solothurn vergleichbar wäre.</p>

<p><strong>Waadt</strong> stützt sich seit 2005 auf ein Verschuldungsobergrenzensystem (Art. 143 LC): Jede Gemeinde legt zu Beginn der Legislatur eine bezifferte Obergrenze fest, und jede Änderung während der Legislatur erfordert die Bewilligung des Staatsrats. Es handelt sich um eine politische, keine automatische Bremse. Der Verband der Waadtländer Gemeinden hat dies 2025 in seiner vergleichenden Analyse selbst anerkannt. Und die Zahlen sind eindeutig. In zehn Jahren ist die Verschuldung des Kantons Waadt um rund 375 Millionen auf 700 Millionen Ende 2023 gesunken, während jene der Gemeinden um 1,45 Milliarden auf 6,75 Milliarden gestiegen ist. Die Waadtländer Gemeindeverschuldung ist heute 9,6-mal höher als jene des Kantons, obwohl die Gemeindeeinnahmen 1,66-mal niedriger sind.</p>

<p><strong>Genf</strong> erlegt seinen Gemeinden über das Gesetz über die Gemeindeverwaltung (LAC) ein striktes Haushaltsgleichgewicht auf, ergänzt durch einen vierjährigen Finanzplan zur Rückkehr zum Gleichgewicht im Defizitfall. Die aktuelle Bewegung geht jedoch in Richtung einer Lockerung: Der Gesetzesentwurf 13507, der 2025 diskutiert wird, sieht die Einführung einer konjunkturellen Reserve vor, um den Gemeinden punktuelle Abweichungen von der Regel zu ermöglichen.</p>

<p><strong>Wallis.</strong> Der Kanton wendet auf kantonaler Ebene eine als eine der strengsten der Schweiz geltende « doppelte Schuldenbremse » an — sie hat den Grossen Rat im Dezember 2025 gezwungen, die Lohnteuerung von 0,6 % auf 0,3 % zu senken und die Schaffung von zwanzig Stellen zu streichen, um die Regel einzuhalten. Auf kommunaler Ebene legen die Artikel 80 bis 82 des Gemeindegesetzes hingegen einen Grundsatz des langfristigen Gleichgewichts fest und sehen eine Eskalation bis zur Ernennung eines vom Staatsrat eingesetzten Sachwalters vor. Keine bezifferte quantitative Schwelle.</p>

<p><strong>Jura.</strong> Der Kanton hat seine Schuldenbremse 2007 durch Volksabstimmung in der Verfassung verankert, nach der Verdreifachung der kantonalen Verschuldung in den Neunzigerjahren. Der Mechanismus — Selbstfinanzierungsgrad von 80 % — wurde kürzlich übergangsweise angepasst (Volksabstimmung mit 70,1 % im Mai 2025), um die Auswirkungen des Beitritts von Moutier zu neutralisieren. Auf Gemeindeebene ist das Bild jedoch besorgniserregend. Gemäss dem Bericht 2022 des Beauftragten für Gemeindeangelegenheiten erreichte die konsolidierte Bruttoverschuldung der jurassischen Gemeinden 612 Millionen, also 8 289 Franken pro Einwohner, mit weiter steigender Tendenz. Drei von zehn Indikatoren werden nach den Standards der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden über die Gemeindefinanzen als kritisch eingestuft. Der Beauftragte selbst beschreibt einige Gemeinden öffentlich als « an der Infusion ».</p>

<p><strong>Neuenburg</strong> bietet die interessanteste Architektur für jene, die einen Weg für Freiburg suchen. Das Gesetz über die Finanzen des Staates und der Gemeinden (LFinEC vom 24. Juni 2014) ist, wie sein Name schon sagt, <strong>einheitlich für beide Ebenen</strong>. Die kantonale Schuldenbremse, seit 2006 in Kraft und in Volksabstimmung breit angenommen, hat dokumentierte Resultate hervorgebracht: Über die Periode 2006-2017 war die Erfolgsrechnung siebenmal mit einem durchschnittlichen Defizit von 13,7 Millionen positiv, gegenüber einer einzigen positiven Periode in den Jahren 1990-2005 mit einem durchschnittlichen Defizit von 43,7 Millionen. Auf kommunaler Ebene verweist das Reglement der Stadt Neuenburg (RCF von 2021) ausdrücklich auf das LFinEC und legt gleichzeitig seine eigenen Selbstfinanzierungsregeln fest. Ein einziges Gesetz für beide Ebenen, ein kommunales Reglement, das ergänzt, ohne zu widersprechen. Es handelt sich wahrscheinlich um das Modell, von dem sich Freiburg am stärksten inspirieren lassen sollte.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Das deutsche Gegenbeispiel: was geschieht, wenn die Gemeindeebene fehlt</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Jenseits des Rheins wurde die nach Schweizer Vorbild gestaltete <em>Schuldenbremse</em> 2009 ins Grundgesetz aufgenommen. Sie war auf den beiden Ebenen, die sie abdeckt — Bund und Länder — ein Erfolg, schliesst aber die Gemeinden ausdrücklich aus (Art. 109 GG), die ausschliesslich dem Haushaltsrecht der Länder unterliegen. Elftausend Gemeinden und 295 Landkreise bleiben so ausserhalb des bundesweiten Mechanismus.</p>

<p>Das Resultat ist mittlerweile dokumentiert. Gemäss den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten und 2026 von Fachanalysen aufgegriffenen vorläufigen Daten hat das kumulierte Defizit der deutschen Gemeinden 2025 <strong>31,9 Milliarden Euro</strong> erreicht — das schlechteste Ergebnis seit der Wiedervereinigung. Die vom Bund übertragenen Pflichtausgaben (Sozialhilfe, Kinderbetreuung, Flüchtlingshilfe) werden von den Gemeinden absorbiert, ohne dass das deutsche Konnexitätsprinzip — « wer bestellt, bezahlt » — in der Praxis funktioniert. Der deutsche Mechanismus funktioniert auf den beiden Ebenen, die er abdeckt. Auf der dritten — jener, die ihn am wenigsten betrifft, jener, die sich währenddessen leert — tut er nichts. Genau das droht der Westschweiz, und in geringerem Masse auch Freiburg.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Freiburg: eine kommunale Schuldenbremse, die existiert, aber unsichtbar bleibt</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Der Freiburger Fall ist paradox. Entgegen einer verbreiteten Annahme <strong>verfügt</strong> der Kanton über einen Mechanismus zur kommunalen Schuldenbremse. Er ist in Artikel 19 der Verordnung über die Gemeindefinanzen (OFCo, in Kraft seit dem 1. Januar 2021) verankert: Sobald der Nettoverschuldungsgrad 200 % übersteigt, muss der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad über fünf Jahre mindestens 80 % erreichen, andernfalls müssen innerhalb von höchstens fünf Jahren Massnahmen ergriffen werden. Wird dies nicht eingehalten, sieht Artikel 32 vor, dass der Staatsrat selbst die Steuerkoeffizienten und -sätze für das folgende Jahr festsetzt — eine Form von Haushalts-Bevormundung.</p>

<p>Dieser Mechanismus wird seit dem Rechnungsjahr 2026 durch ein neues Konzept der finanziellen Aufsicht des Amts für Gemeinden ergänzt, das die Gemeinden je nach operativem Ergebnis und Nettoverschuldungsgrad in drei Gruppen einteilt, mit systematischen Aussprachen nach drei Jahren in Gruppe 2. Auf dem Papier ist Freiburg also weiter fortgeschritten als Waadt, Wallis oder Jura.</p>

<p>Doch der Vergleich mit den deutschschweizerischen Modellen offenbart vier strukturelle Schwächen.</p>

<p><strong>Erstens, die Auslöseschwelle ist zu hoch angesetzt.</strong> Solothurn löst seine Schuldenbremse bereits bei 150 % Nettoverschuldung aus; Freiburg wartet bis 200 %. Wenn der Mechanismus in Freiburg aktiv wird, wäre eine Solothurner Gemeinde bereits seit langem unter Aufsicht.</p>

<p><strong>Zweitens, der Fünfjahresdurchschnitt führt zu einer Reaktionsverzögerung.</strong> Eine Gemeinde kann drei Jahre Misswirtschaft anhäufen, ohne den Mechanismus auszulösen — genau das ist in Ursy zwischen 2023 und 2025 geschehen, wo der Selbstfinanzierungsgrad in einem einzigen Rechnungsjahr von akzeptablen Werten auf 1 % gefallen ist, ohne dass der Fünfjahresdurchschnitt bereits gekippt wäre.</p>

<p><strong>Drittens, die Regel ist unsichtbar.</strong> Sie ist in einer wenig gelesenen Verordnung verborgen, ohne Verankerung im Rahmengesetz (LFCo) selbst. Keine öffentliche Watchlist vergleichbar mit jener Solothurns. Kein Dashboard, das den Bürgerinnen und Bürgern, den Freiburger Gemeinderäten oder den Waadtländer Gemeinderäten zugänglich wäre.</p>

<p>Ich habe diese Unsichtbarkeit aus drei verschiedenen Positionen heraus erlebt. Zwei Legislaturen als Mitglied des Gemeinderats von Forel (Lavaux) — auf der waadtländischen Legislativebene. Eine Legislatur als Mitglied der Gemeindeexekutive von Montet (Glâne), auf der freiburgischen Exekutivebene, vor der Fusion mit Ursy. Und heute, einfacher aktiver Bürger der Gemeindeversammlung von Ursy, der freiburgischen Legislativebene. In diesen drei Mandaten und auf diesem Weg habe ich nie einen waadtländischen Gemeindeschreiber, einen freiburgischen Gemeindeschreiber, einen Stadtammann oder ein Mitglied der Exekutive die Schwelle von 200 % Nettoverschuldung als Warnsignal nennen hören. Kein einziges Mal. Als ich die Frage an der Gemeindeversammlung von Ursy am 20. April 2026 vorbrachte, wurde mir sinngemäss geantwortet: « Der Kanton verfolgt die Lage. » Der Kanton verfolgt sie, das stimmt. Aber er verfolgt sie im Stillen, in Akten, die niemand liest.</p>

<p><strong>Viertens, die Eskalation in Richtung Aufsicht ist binär.</strong> Entweder respektiert die Gemeinde die Regeln, oder der Staatsrat setzt die Steuern fest. Keine öffentlichen Zwischenstufen, kein progressives Warnsignal, keine strukturierte Begleitung vergleichbar mit der Solothurner <em>Watchlist</em>.</p>

<p>Der Fall Ursy illustriert diese Grenzen. Als der Bericht über die Rechnung 2025 an die an der Gemeindeversammlung anwesenden Bürger verteilt wurde, erstarrten mehrere Gesichter beim Aufschlagen von Seite 30. Hier der Grund. Der Nettoverschuldungsgrad erreicht <strong>331 %</strong> — also 131 Punkte über der kantonalen Wachsamkeitsschwelle. Der Selbstfinanzierungsgrad ist gegenüber 21 % im Jahr 2024 auf <strong>1 %</strong> gefallen. Die Pro-Kopf-Nettoverschuldung beträgt <strong>9 088 Franken</strong>. Das Schlussdefizit ist nur dank einer Entnahme von 995 311 Franken aus der Aufwertungsreserve auf 179 720 Franken begrenzt; diese Reserve wird zwischen 2030 und 2031 aufgebraucht sein. Auf dem Papier müsste die Situation Artikel 19 OFCo auslösen. Aber da der Fünfjahresdurchschnitt noch nicht gekippt ist und der Begleitmechanismus nicht öffentlich ist, erfolgt die formelle Auslösung spät und diskret.</p>

<p>Auf kantonaler Ebene dokumentiert der Bericht über die Gemeindefinanzen 2024 des Amts für Gemeinden einen besorgniserregenden Befund: <strong>55 von 126 Gemeinden weisen ein operatives Defizit aus</strong>; diese Zahl steigt auf <strong>73 von 126</strong> — also 58 % — wenn man die Finanzoperationen ausschliesst. Die kumulierten Reserven von 1,9 Milliarden dienen noch als bilanzielles Polster. Aber dieses Polster verdeckt mehr als es heilt.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Vier Verläufe, eine Konvergenz</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Kein rigoroser Vergleich über zehn oder fünfzehn Jahre erlaubt es heute, die kausale Wirkung der schweizerischen kommunalen Schuldenbremsen präzise zu messen — die Perioden 2010-2025 sind wirtschaftlich zu mild, um klare Kontraste hervorzubringen. Doch vier aufschlussreiche Verläufe aus offiziellen Quellen verdienen es, einander gegenübergestellt zu werden.</p>

<table border="1" cellpadding="8" cellspacing="0" style="border-collapse: collapse; width: 100%; font-size: 0.9em;">
<thead>
<tr style="background-color: #f2f2f2;">
<th>Gebiet</th>
<th>System</th>
<th>Schlüsselindikator</th>
<th>Aktueller Verlauf</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Luzern</strong></td>
<td>FHGG seit 2018, strenge quantitative Schuldenbremse</td>
<td>Durchschnittlicher Selbstfinanzierungsgrad</td>
<td>Gestiegen von 108 % (2020) auf 121 % (2022); 51 von 80 Gemeinden bauen aktiv Schulden ab</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Solothurn</strong></td>
<td>§ 136 GG + <em>Watchlist</em></td>
<td>Gestufte Aufsicht</td>
<td>Mehrheit der Einwohnergemeinden bleibt in Anfangsphasen ohne Aufsichtseingriff</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Waadt</strong></td>
<td>Verschuldungsobergrenze pro Legislatur</td>
<td>Aggregierte Gemeindeverschuldung</td>
<td>+27 % in zehn Jahren (5,30 → 6,75 Mrd. CHF), während sich der Kanton um 35 % entschuldete</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Deutschland</strong></td>
<td>Keine kommunale Schuldenbremse (Art. 109 GG)</td>
<td>Kumuliertes Gemeindedefizit</td>
<td>Rekord von 31,9 Mrd. EUR im Jahr 2025, schlechtester Wert seit der Wiedervereinigung</td>
</tr>
</tbody>
</table>

<p>Diese Verläufe beweisen für sich genommen nicht die Kausalität einer quantitativen Schuldenbremse. Doch ihre Konvergenz lässt sich schwer ignorieren. Wo die kommunale Schuldenbremse kalibriert und kodifiziert ist, bleiben die Aggregate gesund. Wo sie schwach, abwesend oder umgangen wird, neigen die Verläufe dazu, in messbarem Tempo auseinanderzudriften. Die kommunale Schuldenbremse ist kein Wundermittel. Doch ihre Abwesenheit oder Schwäche scheint die Gemeinden — und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger — zu kosten, die die Folgen in Form von Steuererhöhungen, Leistungskürzungen oder Lasten zwischen den Generationen tragen.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Was der 26. April wirklich bedeutet hat</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Am 2. Dezember 2001 nehmen 84,7 % der Schweizerinnen und Schweizer eine präventive Schuldenbremse auf Bundesebene an, während die Verschuldung noch beherrschbar ist. Am 26. April 2026 lehnen 68,57 % der Freiburgerinnen und Freiburger einen Sanierungsplan ab, der als unverzichtbar präsentiert wurde, aber als zu spät und ungerecht verteilt wahrgenommen wurde.</p>

<p>Vorsicht vor Überinterpretationen. <strong>Diese Abstimmung beweist nicht, dass das Freiburger Stimmvolk eine verstärkte kommunale Schuldenbremse wünscht</strong> — die Frage wurde nicht gestellt. Eine aufmerksame Lektüre der Argumente des Referendums zeigt sogar, dass die Gegner der LAFE für die Erhaltung der öffentlichen Leistungen plädierten und der bürgerlichen Mehrheit vorwarfen, die Steuereinnahmen in der Vergangenheit zu stark gesenkt zu haben. Die Abstimmung betraf die <em>Methode</em> der Sanierung, nicht das Prinzip der Strenge.</p>

<p>Was man hingegen festhalten kann, ist Folgendes. Das LAFE sah Lastenverschiebungen vom Kanton zu den Gemeinden vor — auf den ersten Blick bescheiden (rund 10 Millionen kumuliert über drei Jahre gemäss den Zahlen des Staatsrats), aber sie kommen zu allen bereits auf den Gemeindebudgets lastenden Drücken hinzu. Die Ablehnung vom 26. April hebt die verfassungsmässige Gleichgewichtsverpflichtung des Kantons nicht auf; sie verkompliziert sie. Der Staatsrat muss bis zur Junisession ein « zweites » Budget 2026 vorlegen, und die Gegner verlangen nun den Rückzug des gesamten PAFE-Programms, das Verbesserungen von 405 Millionen über 2026-2028 vorsah.</p>

<p>In diesem Zusammenhang <strong>hängt</strong> die Debatte über die kommunale Schuldenbremse nicht vom LAFE-Resultat <strong>ab</strong>; sie wird einfach dringender. Die Freiburger Gemeinden werden, auf die eine oder andere Weise, einen Teil der bevorstehenden kantonalen Anpassung absorbieren müssen. Ohne robusten Steuerungsmechanismus werden sie es im Blindflug, in der Notlage und wahrscheinlich ungleich tun — zwischen jenen mit Reserven und jenen ohne. Die präventive kommunale Schuldenbremse ist kein Akt der Unterwerfung unter die Sparpolitik. Sie ist genau das Gegenteil: Sie ermöglicht es einer Gemeinde, die Hand auf ihre eigenen Entscheidungen zu behalten, wenn der Kanton seine eigene verliert.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Das LCo ist verabschiedet — die Baustelle bleibt offen</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Ein juristischer Punkt, der häufig verwechselt wird. Die Totalrevision des LCo, an die man als natürliches Gesetzgebungsvehikel hätte denken können, wurde Ende März 2026 mit 93 Stimmen ohne Gegenstimme verabschiedet. Doch seit 2018 regelt das LCo die Gemeindefinanzen nicht mehr. Um eine robuste kommunale Schuldenbremse zu kalibrieren, ist das richtige Vehikel das LFCo und seine Anwendungsverordnung, die OFCo.</p>

<p>Drei konkrete Wege könnten eine Motion oder eine Initiative speisen.</p>

<p>Erstens: <strong>die Auslöseschwelle von Artikel 19 OFCo</strong> von 200 % auf 150 % senken, in Übereinstimmung mit dem Solothurner Standard. Diese Anpassung allein hätte die Begleitung von Ursy deutlich vorgezogen.</p>

<p>Zweitens: <strong>den Fünfjahresdurchschnitt auf drei Jahre verkürzen</strong>, um die Reaktivität des Mechanismus zu erhöhen, und die Selbstfinanzierungsregel durch einen begrenzten Schuldendienstindikator nach Luzerner Modell ergänzen.</p>

<p>Drittens: <strong>die Watchlist des Amts für Gemeinden öffentlich kodifizieren</strong>, mit ihren bezifferten Stufen und ihrer Sequenzierung, nach dem Vorbild des Solothurner Amts für Gemeinden. Eine Gemeinde muss zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sie steht und was dies bedeutet.</p>

<p>Zwei ernsthafte Einwände verdienen es, frontal angegangen zu werden.</p>

<p>Der erste betrifft die <strong>Gemeindeautonomie</strong>. Eine kantonale kommunale Schuldenbremse mit niedriger Schwelle schreibt den Gemeinden nicht vor, was sie zu tun haben; sie legt einen Aufmerksamkeits-Sockel fest, jenseits dessen ein Begleitmechanismus aktiv wird. Die Gemeinden bleiben in ihren Entscheidungen frei, solange sie in der grünen Zone bleiben. Das Neuenburger Modell — ein einheitliches LFinEC für Staat und Gemeinden — beweist seit fast zwanzig Jahren, dass man die Anforderungen vereinheitlichen kann, ohne die Gemeindeautonomie zu verletzen.</p>

<p>Der zweite betrifft das Risiko, dass die Schuldenbremse die <strong>öffentliche Investitionstätigkeit ausbremst</strong>. Dieses Argument hört man auf der Linken in der Romandie, und es ist nicht ohne Gewicht: Wasser, Schulen, Mobilität, Energiewende — die Gemeinden haben Investitionen vorzunehmen, die nicht warten können, bis die Kennzahlen ideal sind. Doch die Luzerner Zahlen liefern eine empirische Antwort: Unter dem FHGG-Regime ist die Investitionsquote der Luzerner Gemeinden seit 2018 auf hohem Niveau geblieben (rund 13-14 % der laufenden Aufwendungen), und die Gemeinden sind nicht von ihren grossen Bauvorhaben abgeschnitten — sie sind einfach gezwungen, einen Mindestanteil selbst zu finanzieren, statt sie vollständig auf die Schulden abzuwälzen. Eine gut kalibrierte Schuldenbremse tötet die Investition nicht; sie zwingt sie zu einer progressiven Selbstfinanzierungsdisziplin. Das ist eine anspruchsvolle Vorgabe, aber genau sie ermöglicht es den nachfolgenden Generationen, ihrerseits über Investitionsspielräume zu verfügen, statt mit Schulden zu beginnen, die ihre Vorgänger angehäuft haben.</p>

<p>Keiner dieser drei Wege erfordert eine Revolution. Alle existieren bereits in Nachbarkantonen und funktionieren. Die Freiburger Debatte nach der LAFE ist genau der Moment, sie zu ergreifen.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Vorausschauen, kalibrieren, verankern</h2>
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<p>Die Schuldenbremse ist keine Ideologie. Sie ist eine Disziplin. Der Bund hat sie 2003 angenommen und ist besser dran. Die meisten Kantone haben sie übernommen, mit ungleichen, aber konvergenten Resultaten. Ein Teil der deutschschweizerischen Gemeinden ist gefolgt.</p>

<p>Ich habe diese Disziplin in St. Gallen während meines Studiums und darüber hinaus erlebt. Ich habe sie in Olten und in der Zürcher Agglomeration wiedergefunden. Ich habe sie dann gesucht, als ich in die Romandie zurückkehrte, und ich habe sie nicht gefunden. Nicht weil die romandischen Gemeinden weniger seriös wären — sie sind es nicht, ich habe in beiden Schweizen genug an Sitzungen teilgenommen, um es zu wissen. Sondern weil ihnen niemand die gleichen Messinstrumente gegeben hat.</p>

<p>Dreissig Jahre Arbeit in beiden Sprachen, zehn Jahre im Kanton St. Gallen, zehn Jahre in Zürich und heute Freiburg: Wenn der Röstigraben der Gemeindefinanzen mich eines lehrt, dann dies — der Unterschied zwischen den beiden Schweizen in dieser Frage ist nicht kulturell im essenzialistischen Sinn, sondern institutionell. Die Solothurner sind nicht von Natur aus vorsichtiger; sie haben eine <em>Watchlist</em>. Die Luzerner sind nicht temperamentsmässig strenger; sie haben das FHGG. Die deutschschweizerische kommunale Strenge stützt sich auf Instrumente. Diese Instrumente sind reproduzierbar. Die Romandie kann sie übernehmen — Neuenburg hat es teilweise getan, Freiburg könnte das nächste sein.</p>

<p>Vorausschauen, statt erleiden. Eine solide kommunale Schuldenbremse kalibrieren — weder als Solothurner Import noch als westschweizerische Vagheit, sondern als selbstbewusste Freiburger Lösung. Und sie im Gesetz verankern, bevor uns die nächste LAFE zwingt, dies in der Notlage zu tun.</p>

<p>Bleibt die Frage, wer die Baustelle eröffnet. Ein Brief an die für institutionelle Dossiers zuständigen Grossräte. Eine gemeinsame Arbeit mit dem Verband der Freiburger Gemeinden. Und, falls das Parlament zögert, die Hinterlegung einer kantonalen Volksinitiative. Keiner dieser drei Wege wurde zu diesem Thema in Freiburg bisher beschritten. Das Feld ist offen. Ich bin bereit, es mit jenen zu beackern, die diese Diagnose teilen.</p>

<hr>

<p style="font-style: italic; color: #595959;">Bleibt eine Frage, die dieser Artikel nicht gestellt hat und die separat behandelt werden sollte: Funktioniert dieses System, selbst durch eine robuste kommunale Schuldenbremse ergänzt, wirklich als Haushaltsdisziplin — oder ist es nicht teilweise ein stiller Mechanismus zur Kaskadenverschiebung von Lasten, vom Bund zu den Kantonen, dann von den Kantonen zu den Gemeinden? Das Projekt « Aufgabenentflechtung 27 », dessen Zwischenbericht am 24. April 2026, zwei Tage vor der LAFE-Abstimmung, veröffentlicht wurde, stellt die Frage für das Paar Bund-Kantone. Es lässt die Gemeindeebene aus. Der zweite Teil dieses Diptychons wird genau diesen blinden Fleck behandeln und vier Prinzipien für eine integrierte Neugestaltung des schweizerischen Finanzföderalismus vorschlagen.</p>

<hr>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Quellen</h2>
<p>&nbsp;</p>

<h3>Bundes-Schuldenbremse und theoretischer Rahmen</h3>
<ul>
<li>Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), <em>Die Schuldenbremse</em>, Broschüre des EFD, 17. August 2023.</li>
<li>EFV, Mitteilung « Die Schuldenbremse, Grundpfeiler der Schweizer Haushaltspolitik, feiert ihr 20-jähriges Bestehen », 5. September 2023.</li>
<li>Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Seite « Verschuldung des Bundes », Stand 2025.</li>
<li>Kaspar Villiger, « Rückblick auf die Entstehung der Schuldenbremse », <em>Die Volkswirtschaft</em>, November 2023.</li>
<li>Christian Pfeil und Lars P. Feld, <em>Does the Swiss Debt Brake Induce Sound Federal Finances? A Synthetic Control Analysis</em>, Public Finance Review, 2024.</li>
<li>Martin Mosler und Christoph Schaltegger, <em>The Swiss Debt Brake Is Democratic, Strict, Transparent, and Binding</em>, The Economists' Voice, 2024.</li>
<li>Avenir Suisse, <em>Die Schuldenbremse lockern: nichts ist gratis</em>, 2024.</li>
</ul>

<h3>Kantone und allgemeine Theorie</h3>
<ul>
<li>Lars P. Feld, Gebhard Kirchgässner et al., <em>On the Effectiveness of Debt Brakes: The Swiss Experience</em>, CREMA Working Paper; und <em>Fiscal Institutions at the Cantonal Level in Switzerland</em>, Swiss Journal of Economics and Statistics, 2013.</li>
<li>IDHEAP-UNIL, <em>Vergleich der kantonalen und kommunalen Finanzen</em>, jährliche Reihe seit 1999.</li>
<li>Katharina Hofer und Matthias Holzhey (UBS), « Kantonale Finanzen: gewappnet gegen Gegenwind? », <em>Die Volkswirtschaft</em>, November 2023.</li>
<li>Mireille Yerly, « Haushaltsregeln zwischen Flexibilität und Strenge: die Lage der Schweizer Kantone », <em>Die Volkswirtschaft</em>, Juni 2014.</li>
<li>Bernard Dafflon, verschiedene Arbeiten zu den Schweizer Lokalfinanzen, Universität Freiburg.</li>
</ul>

<h3>Luzern</h3>
<ul>
<li>Kanton Luzern, <em>Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden</em> (FHGG, SRL Nr. 160), 20. Juni 2016.</li>
<li>Kanton Luzern, <em>Finanzhaushaltsverordnung der Gemeinden</em> (FHGV).</li>
<li>Finanzdepartement Kanton Luzern, <em>Handbuch zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden</em>.</li>
<li>LUSTAT Statistik Luzern, kommunale Finanzkennzahlen 2019-2023.</li>
<li>Stadt Luzern, <em>Bericht und Antrag 18/2023 — Teilrevision der Gemeindeordnung und Anpassung der Schuldenbremse</em>; <em>Aufgaben- und Finanzplan 2025-2028</em>.</li>
</ul>

<h3>Solothurn</h3>
<ul>
<li>Kanton Solothurn, Amt für Gemeinden, Seite « Schuldencontrolling Gemeinden », § 136 Abs. 3 und 211 ff. Gemeindegesetz.</li>
</ul>

<h3>Zürich</h3>
<ul>
<li>Kanton Zürich, <em>Gemeindegesetz</em> vom 20. April 2015, in Kraft seit 2018.</li>
<li>Kanton Zürich, Gemeindeamt, <em>Handbuch über den Finanzhaushalt der Zürcher Gemeinden</em>, Version 2021.</li>
<li>VZF, <em>Finanzielle Führung von Zürcher Gemeinden und Städten</em>, 2021.</li>
<li><em>NZZ</em>, « Zürich: Schuldenbremse ist politisch ein Erfolg und doch umstritten », Oktober 2023.</li>
</ul>

<h3>Bern</h3>
<ul>
<li><em>Der Bund / Berner Zeitung</em>, Artikel zu den Schuldenbremse-Abstimmungen der Stadt Bern (2011, 2015, 2020).</li>
<li>Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Seite Gemeindefinanzen.</li>
</ul>

<h3>Waadt</h3>
<ul>
<li>Kanton Waadt, <em>Gemeindegesetz</em> (LC, BLV 175.11), insbesondere Art. 143; <em>Hilfsmittel zur Festlegung der Verschuldungsobergrenze 2021-2026</em>.</li>
<li>Verband der Waadtländer Gemeinden (UCV), <em>Verschuldungsobergrenze: Anwendung</em>, 2019, und Publikation « Gemeindefinanzen », September 2025.</li>
<li>Kanton Waadt, Mitteilung « Defizitäre Rechnungen: Der Staatsrat muss das Finanzsanierungsgesetz aktivieren », 2025.</li>
</ul>

<h3>Genf</h3>
<ul>
<li>Kanton Genf, <em>Gesetz über die Verwaltung der Gemeinden</em> (LAC, B 6 05) und <em>Anwendungsverordnung</em> (RAC).</li>
<li>Kanton Genf, <em>Gesetz über die administrative und finanzielle Verwaltung des Staates</em> (LGAF, D 1 05).</li>
<li>Grosser Rat des Kantons Genf, Gesetzesentwurf 13507 zur Änderung des LAC (konjunkturelle Reserve), 2024-2025.</li>
<li>Stadt Genf, Mitteilung zum Budgetentwurf 2026.</li>
</ul>

<h3>Wallis</h3>
<ul>
<li>Kanton Wallis, <em>Gemeindegesetz</em> (RS 175.1), Art. 80-82.</li>
<li>Kanton Wallis, <em>Verordnung über die Finanzverwaltung der Gemeinden</em> (RS 611.102).</li>
<li>Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (SAIC) des Wallis.</li>
<li>RTS, « Der Walliser Grosse Rat genehmigt das Budget 2026, streicht aber den vollen Teuerungsausgleich », 19. Dezember 2025.</li>
</ul>

<h3>Neuenburg</h3>
<ul>
<li>Kanton Neuenburg, <em>Gesetz über die Finanzen des Staates und der Gemeinden</em> (LFinEC, RSN 601), 24. Juni 2014.</li>
<li>Stadt Neuenburg, <em>Kommunales Finanzreglement</em> (RCF), 7. Juni 2021.</li>
<li>Kanton Neuenburg, Mitteilung « Finanzielle Steuerung: Priorität auf Stabilität und Investitionen », 31. August 2018.</li>
<li>KOF (ETH Zürich), Florian Chatagny, Studie zur Glättung der Steuereinnahmen und zur Neuenburger Schuldenbremse, 2018.</li>
<li>Canal Alpha, « Neuenburg lockert die Schuldenbremse », Februar 2026.</li>
</ul>

<h3>Jura</h3>
<ul>
<li>Kanton Jura, <em>Berichte über die Gemeindefinanzen 2022 und 2023</em>, Beauftragter für Gemeindeangelegenheiten.</li>
<li>Kanton Jura, Mitteilungen « Projekt Schuldenbremse » (2007), « Übergangsanpassung der Schuldenbremse » (2024) und « Volksannahme 70,1 % » (18. Mai 2025).</li>
</ul>

<h3>Freiburg — Rechtlicher Rahmen und Finanzen</h3>
<ul>
<li>Kanton Freiburg, <em>Gemeindegesetz</em> (LCo, RSF 140.1), Fassung von 1980 sowie vom Grossen Rat mit 93 Stimmen ohne Gegenstimme verabschiedete Totalrevision (März 2026).</li>
<li>Kanton Freiburg, <em>Gesetz über die Gemeindefinanzen</em> (LFCo, RSF 140.6) vom 22. März 2018.</li>
<li>Kanton Freiburg, <em>Verordnung über die Gemeindefinanzen</em> (OFCo, RSF 140.61), in Kraft seit 1. Januar 2021, Art. 19, 32, 33.</li>
<li>Amt für Gemeinden (SCom) des Kantons Freiburg, Seite « Konzept der finanziellen Aufsicht », Umsetzung 2026; <em>Bericht über die Gemeindefinanzen 2024</em>.</li>
<li>Direktion der Institutionen, der Land- und Forstwirtschaft (DIAF), Seiten « Totalrevision des Gemeindegesetzes » und « Volksabstimmung LAFE vom 26. April 2026 ».</li>
<li>RTS, « Das Freiburger Parlament nimmt die Revision des Gemeindegesetzes an », März 2026.</li>
<li>Staatsrat des Kantons Freiburg, Mitteilung « Der Staatsrat nimmt die Ablehnung durch die Freiburger Bevölkerung zur Kenntnis », 27. April 2026.</li>
<li><em>Le Temps</em>, « Das Finanzsanierungsgesetz in Freiburg abgelehnt », 26. April 2026; RTS, <em>Forum</em>, 26.-27. April 2026; <em>La Liberté</em>, Live-Berichterstattung über die Abstimmungen vom 26. April 2026.</li>
</ul>

<h3>Ursy und Montet (Glâne)</h3>
<ul>
<li>Gemeinde Ursy, <em>Bericht über die Rechnung 2025</em>, Kapitel 11 Seite 30; Protokolle der Gemeindeversammlungen vom 26. Mai 2025, 15. Dezember 2025 und 20. April 2026.</li>
<li>Gemeinde Montet (Glâne), Protokolle des Gemeinderats (Legislatur vor der Fusion mit Ursy).</li>
</ul>

<h3>Forel (Lavaux)</h3>
<ul>
<li>Gemeinde Forel (Lavaux), Protokolle des Gemeinderats (zwei Legislaturen, waadtländische Legislativebene).</li>
</ul>

<h3>Internationaler Vergleich</h3>
<ul>
<li>Statistisches Bundesamt (Destatis), vorläufige Daten 2025 zu den deutschen Gemeindedefiziten; <em>Staatsverschuldung.de</em>, Analysen 2026.</li>
<li>Bundesministerium der Finanzen (Deutschland), <em>Schuldenbremse — Art. 109 und 115 GG</em>, Bestimmungen ausschliesslich für Bund und Länder.</li>
<li>Direction générale du Trésor (Frankreich), « Schweiz: wirtschaftliche und finanzielle Lage », 2025.</li>
</ul>

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