<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom"  xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:itunes="http://www.itunes.com/dtds/podcast-1.0.dtd" xmlns:geo="http://www.w3.org/2003/01/geo/wgs84_pos#" xmlns:georss="http://www.georss.org/georss" xmlns:photo="http://www.pheed.com/pheed/">
 <title>Le Blog de Mathieu Janin / Mathieu Janin's Blog - mjccd.com -  EMJI Ventures - Smartketing.ch - Pleeaase.com - Inbound-PR-Academy.net - Smartketing.ai - Smartketing.eu - CaGlanePourMoi.ch - </title>
 <subtitle><![CDATA[Le blog de Mathieu Janin, conseil en communication diplômé, ancien président de la Société (Suisse) Romande de Relations Publiques, ancien président de l'association faîtière suisse romande des associtions informatiques (ICT-SR). Contient des articles sur la communication d'entreprise, les médias helvétiques et l'évolution du marché ITC depuis la fin du siècle dernier. Passionné par l'évolution de la communication, l'auteur de ce blog s'intéresse aux nouveaux outils de communication tels que le Persuasion Marketing, le buzz, le web 2.0, la communication 2.0 et les nouvelles formes de communication non interruptive. http://www.le-blog-de-mathieu-janin.net]]></subtitle>
 <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net" />
 <link rel="self" type="text/xml" href="https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/xml/atom.xml" />
 <id>https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/</id>
 <updated>2026-06-13T23:19:55+02:00</updated>
 <generator uri="http://www.wmaker.net">Webzine Maker</generator>
  <geo:lat>46.6437844</geo:lat>
  <geo:long>6.8177953</geo:long>
  <icon>https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/favicon.ico</icon>
  <logo>https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/var/style/logo.jpg?v=1483097741</logo>
  <entry>
   <title>Schuldenbremse (2/2): Die Schweiz hat ihre Ebenen diszipliniert, nicht die Flüsse dazwischen</title>
   <updated>2026-05-05T15:06:00+02:00</updated>
   <id>https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/Schuldenbremse-2-2-Die-Schweiz-hat-ihre-Ebenen-diszipliniert-nicht-die-Flüsse-dazwischen_a852.html</id>
   <category term="Opinion" />
   <photo:imgsrc>https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/photo/art/imagette/96408346-67227868.jpg</photo:imgsrc>
   <published>2026-05-05T13:54:00+02:00</published>
   <author><name>Mathieu Janin</name></author>
   <content type="html">
    <![CDATA[
Warum die helvetische Schuldenbremse auch als stiller Mechanismus für die kaskadierende Verschiebung von Lasten gewirkt hat — und warum das seit dem 24. April 2026 laufende Projekt «Aufgabenteilung 27» es sich nicht leisten kann, die dritte Ebene auszulassen. Zweiter Teil eines Diptychons über den schweizerischen Finanzföderalismus.     <div><b>Zwei Daten im Abstand von 48 Stunden</b></div>
     <div style="position:relative; text-align : center; padding-bottom: 1em;">
      <img src="https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/photo/art/default/96408346-67227868.jpg?v=1777986391" alt="Schuldenbremse (2/2): Die Schweiz hat ihre Ebenen diszipliniert, nicht die Flüsse dazwischen" title="Schuldenbremse (2/2): Die Schweiz hat ihre Ebenen diszipliniert, nicht die Flüsse dazwischen" />
     </div>
     <div>
      Am <strong>24. April 2026</strong> veröffentlichen Bund und Kantone den Zwischenbericht zum Projekt «Aufgabenteilung 27». Geschätztes Volumen: <strong>4 Milliarden Franken</strong> an Aufgaben, die zum Bund übergehen sollen, <strong>4,8 Milliarden</strong> zu den Kantonen. Erklärtes Prinzip: strikte Haushaltsneutralität. Vernehmlassung offen bis Anfang Juli, Schlussbericht für Ende 2027 erwartet. <br />  Am <strong>26. April 2026</strong>, also achtundvierzig Stunden später, lehnen die Freiburgerinnen und Freiburger mit 68,57 Prozent das Gesetz über die Sanierung der Staatsfinanzen (LAFE) ab — ein Gesetz, das unter anderem Lastenverschiebungen vom Kanton zu den Gemeinden vorsah. <br />  Achtundvierzig Stunden. Auf der einen Seite ein nationales Vorhaben, das die Aufgabenverteilung zwischen <strong>zwei</strong> staatlichen Ebenen in 21 Aufgabengruppen kammartig durchgeht. Auf der anderen Seite ein Volksreferendum, das genau eine Verschiebung zur <strong>dritten</strong> Ebene sanktioniert — jene Ebene, die «Aufgabenteilung 27» sorgfältig aus seinem Perimeter ausgeklammert hat. <br />  Der erste Teil dieses Diptychons, in der vergangenen Woche erschienen, vertrat eine begrenzte These: Die Westschweiz und der Kanton Freiburg täten gut daran, sich eine robuste kommunale Schuldenbremse zu geben, kalibriert an den deutschschweizerischen Modellen. Die Diagnose stimmt, ist aber unvollständig. Die kommunale Schuldenbremse zu ergänzen wird nicht reichen. Denn die Frage, die nach dem Zusammentreffen vom 24. und 26. April offen bleibt, geht tiefer. Hat die helvetische Schuldenbremse wirklich als Haushaltsdisziplin gewirkt? Oder ist sie auch — teilweise — ein stiller Mechanismus für die kaskadierende Verschiebung von Lasten? Und wenn ja: Wie reformieren, ohne kaputtzumachen, was funktioniert? <br />  Diesem Untersuchungspfad geht der zweite Teil nach. <br />  &nbsp;  <h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Der bundesseitige Erfolg, nur ein Teil der Geschichte</h2>  &nbsp; <br />  Die Zahlen der bundesseitigen Schuldenbremse kennt man. Verschuldung des Bundes zwischen 2003 und 2019 um 27 Milliarden Franken reduziert. Schuldenquote des Bundes 2019 bei 13,5 Prozent des BIP, Ende 2025 bei 16,1 Prozent — auch nach der Pandemie. Laut Avenir Suisse hätten sich ohne Schuldenbremse seit 2003 rund 275 Milliarden zusätzliche Schulden angehäuft. Das alles stimmt. <br />  Doch diese Zahlen beschreiben nur eine Ebene. Was geschah in der gleichen Zeit auf den beiden Ebenen darunter? <br />  Auf kantonaler Ebene blieb die mediane Verschuldung zwischen 2010 und 2020 stabil bei rund 15 Prozent des kantonalen BIP. Scheinbar beruhigend. Doch betrachten wir die Lastenaggregate näher. Im Kanton Freiburg, der regelmässig zu den am besten geführten der Schweiz zählt — Avenir Suisse hält im März 2026 fest, dass <strong>Freiburg zu den nur vier Kantonen</strong> gehört (mit Neuenburg, Wallis und Zug), die für 2025 ein ausgeglichenes oder Überschuss-Budget veranschlagt haben — haben sich die kantonalen Staatsausgaben zwischen 2003 und 2023 <strong>verdoppelt</strong>, und die Lasten der Freiburger Gemeinden sind in derselben Zeit um <strong>66 Prozent</strong> gestiegen. Der Nachbarkanton Waadt zeigt den schärfsten Kontrast: über zehn Jahre kantonale Verschuldung um 35 Prozent gesunken, kommunale Verschuldung um 27 Prozent gestiegen. <br />  Diese beiden Verläufe gleichen sich nicht aus. Sie addieren sich. Die Summe aus kantonaler und kommunaler Verschuldung ist in mehreren Westschweizer Kantonen gestiegen, während die Bundesverschuldung sank. Das ist kein arithmetischer Zufall. Es ist das, was geschieht, wenn jede Ebene für sich genommen einer Disziplin unterliegt, aber niemand die <strong>Flüsse zwischen den Ebenen</strong> im Griff hat. <br />  Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) selbst hat es im September 2024 gesagt, durch ihren Präsidenten Markus Dieth: «Direkte Lastenverschiebungen, die den Kantonen keinen Handlungsspielraum lassen, sind keinesfalls Sparmassnahmen und werden von den Kantonsregierungen entschieden zurückgewiesen.» Florence Nater, Vizepräsidentin der KdK, hat im Juni 2025 nachgelegt: «Eine Sanierung des Bundeshaushalts kann von den Kantonen unterstützt werden, sie darf aber nicht zu deren Lasten durch einseitige Lastenverschiebungen erfolgen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hätten dabei nichts zu gewinnen.» <br />  Wenn das institutionelle Organ, das die 26 Kantonsregierungen vertritt, Lastenverschiebungen offiziell und öffentlich als falsche Haushaltsgewinne bezeichnet, ist das kein Verdacht mehr. Es ist eine Feststellung, die auf höchster institutioneller Ebene der Schweiz geteilt wird. Die helvetische Haushaltsdisziplin ist ein Erfolg in dem Sinne, dass jede Ebene — einzeln gemessen — ihre Aggregate gehalten hat. Sie ist ein Teilerfolg in dem Sinne, dass die Summe der einzelnen Disziplinen keine Gesamtdisziplin hervorgebracht hat. <br />  Das nenne ich den systemischen Optikeffekt. Die Schulden sinken auf der beobachteten Ebene, weil ein Teil der Lasten auf die Ebene darunter abrutscht. Aus Sicht des Bundes ist die Schuldenbremse ein Erfolg. Von unten gesehen wird dieser Erfolg von einer Verschiebung begleitet. <br />  &nbsp;  <h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Die Kaskade in drei Stufen</h2>  &nbsp; <br />  Der Mechanismus wurde im Juni 2025 erkennbar, als die KdK zum ersten Mal ausdrücklich schrieb, das Entlastungsprogramm 27 des Bundes werde «erhebliche Lastenverschiebungen zu den Kantonen <strong>und Gemeinden</strong>» nach sich ziehen. Die vollständige Kaskade ist damit von der dazu am ehesten berufenen Institution benannt. <br />  Untersuchen wir sie konkret in Freiburg. <br />  <strong>Erste Verschiebung: vom Bund zu den Kantonen.</strong> Der Bund strebt ab 2027 mit seinem Entlastungsprogramm Einsparungen von 3 Milliarden Franken an. Ein wesentlicher Teil dieser Einsparungen läuft über die Reduktion von Transfers an die Kantone in gemeinsam finanzierten Bereichen — Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, Bildung, Regionalverkehr. Die Kantone, die in diesen Aufgaben vertraglich gebunden sind, fangen dies auf. <br />  <strong>Zweite Verschiebung: vom Kanton zu den Gemeinden.</strong> Um den Rückgang der Bundestransfers zu absorbieren, suchen die Kantone, die unter Haushaltsausgleichszwang stehen (was inzwischen für fast alle gilt), ihrerseits einen Teil zu den Gemeinden zu verschieben. Die Freiburger LAFE sah unter ihren 18 Massnahmen mehrere Anpassungen der Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden vor. Auf dem Papier ein bescheidenes Volumen — gemäss den Zahlen des Staatsrats rund 10 Millionen kumuliert über drei Jahre. Aber dieses bescheidene Volumen schreibt sich in ein umfassenderes Sanierungsprogramm (PAFE) ein, das zwischen 2026 und 2028 <strong>Verbesserungen von 405 Millionen Franken</strong> vorsieht. <br />  <strong>Dritte Verschiebung: von den Gemeinden zu Steuerzahlenden und Leistungen.</strong> Die Gemeinden, eingeklemmt zwischen starren eigenen Einnahmen (im Wesentlichen die Steuer, gedeckelt durch interkommunale und kantonale Konkurrenz) und steigenden Lasten, haben nur noch drei Hebel: die Steuerfüsse erhöhen, die Leistungen kürzen oder sich stärker verschulden. In Ursy, wo ich an der Gemeindeversammlung sitze, dokumentiert die Rechnung 2025 die dritte Option mit brutaler Klarheit: Nettoverschuldungsquotient von 331 Prozent, Selbstfinanzierungsgrad von 1 Prozent. Der Spielraum schrumpft sichtbar. <br />  Am 26. April hat das Freiburger Volk die zweite Verschiebung gestoppt. Doch die erste — das Entlastungsprogramm 27 des Bundes — ist auf Bundesebene weiter in Bewegung. Der Kanton wird sie ohne LAFE-Polster abfedern müssen. Der Druck auf die Gemeinden verschwindet mit der Ablehnung nicht; er verteilt sich neu im «Voranschlag bis» 2026, den der Staatsrat dem Grossen Rat in der Junisession unterbreiten muss, mit Inkrafttreten am 1. Juli. <br />  Die Kaskade ist am 26. April nicht angehalten worden. Sie wurde an einer bestimmten Stelle nur einen Schritt gebremst. Die systemische Diagnose bleibt unverändert. <br />  &nbsp;  <h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">NFA 2008: Was versucht wurde, was gefehlt hat</h2>  &nbsp; <br />  Um zu verstehen, warum die Kaskade existiert, muss man zur grossen Reform von 2008 zurückkehren: zur NFA, der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. In der Volksabstimmung im November 2004 mit 64 Prozent angenommen, am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Erste fundamentale Neuordnung der institutionellen Beziehungen der Schweiz seit 1848. <br />  Das angekündigte Ziel war zweigeteilt. Den Finanzausgleich neu organisieren, also die Ausgleichsflüsse zwischen reicheren und ärmeren Kantonen. Und die Aufgaben entflechten, also jede Aufgabe der angemessensten Ebene zuweisen, ohne undurchsichtige Mitfinanzierungen. <br />  Beim ersten Teil: Erfolg. Der heutige Finanzausgleich verteilt 2026 6,4 Milliarden Franken um, davon zwei Drittel über den Bund, und die Disparitäten zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen sind deutlich gesunken. Dieser Mechanismus funktioniert, trotz der Kritik am entschuldigenden Effekt für die Empfängerkantone. <br />  Beim zweiten Teil: Teilversagen. Wie Avenir Suisse in seiner Studie <em>NFA 2 — Für eine Revitalisierung des Schweizer Föderalismus</em> (2017, aktualisiert 2021) dokumentiert hat: «Mit der NFA wurden nur 40 Prozent der Verbundaufgaben entflochten, während Bund und Kantone für 17 Aufgaben weiterhin gemeinsam zuständig sind.» Von den 53 vor 2008 gemeinsam finanzierten Aufgaben wurden nur 21 klar entflochten und neu zugewiesen. Der Rest — die Mehrheit — blieb in der Mitfinanzierung. <br />  Bernard Dafflon, emeritierter Professor für öffentliche Finanzen an der Universität Freiburg, hatte die Diagnose bereits 2010 gestellt, in seinem UNIFR Working Paper <em>Local debt: from budget responsibility to fiscal discipline</em>. Seine These war klar: Haushaltsdisziplin auf einer Ebene macht nur Sinn, wenn die Aufgabenverteilung zwischen den Ebenen klar und stabil ist. Wenn sie es nicht ist, produziert die Disziplin Verschiebung statt Einsparung. Fünfzehn Jahre später dokumentiert genau dies der helvetische Verlauf 2008-2025. <br />  Die NFA hat die <strong>finanziellen</strong> Flüsse diszipliniert (Finanzausgleich), aber die Disziplin der <strong>Aufgabenflüsse</strong> (Entflechtung) unvollendet gelassen. Das Ergebnis zwei Jahrzehnte später ist genau das, was man beobachtet: ein System, in dem jede Ebene gehalten wird, in dem aber die Aufgaben zwischen den Ebenen ohne Gesamtsteuerung gleiten. <br />  Avenir Suisse hat in derselben Studie einen Ausweg vorgeschlagen: einen <strong>automatischen Mechanismus zur Übertragung der Steuerhoheit</strong>, in der Bundesverfassung verankert. Das Prinzip: Bei jeder Aufgabenverschiebung von einer Ebene zur anderen erfolgt gleichzeitig und proportional die Übertragung der entsprechenden Steuerkompetenz. Schluss mit ad hoc geführten politischen Debatten bei jeder Anpassung. Eine Regel, automatisch, die die Haushaltsneutralität durchsetzbar und operativ macht. Das vorgesehene Volumen für die Kantone betrug rund 10 Milliarden Franken. <br />  Dieser Vorschlag, von einem liberalen Think Tank formuliert, wurde im Projekt «Aufgabenteilung 27» nicht aufgenommen. Eine Lücke, die die Fortsetzung der Baustelle korrigieren sollte. <br />  &nbsp;  <h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Aufgabenteilung 27: ein Projekt mit zwei Ebenen, mit Vernehmlassung auf drei</h2>  &nbsp; <br />  Das Projekt «Aufgabenteilung 27», im Juni 2024 vom Bundesrat und der Konferenz der Kantonsregierungen lanciert, ist die logische Fortsetzung der NFA. Sein Anspruch ist explizit: jene Aufgaben aufnehmen, die die NFA 2008 nicht entflechten konnte, und 21 Aufgabengruppen tabulos prüfen. <br />  Der am 24. April 2026 veröffentlichte Zwischenbericht liefert ein erstes Urteil. Von den 21 untersuchten Gruppen weisen 14 ein Entflechtungspotenzial auf. Ein Konsens hat sich in rund der Hälfte der 14 Bereiche gebildet (Ergänzungsleistungen, Schieneninfrastruktur, Militärverwaltung, Beihilfen für die tertiäre Bildung). Für die andere Hälfte stehen Varianten weiterhin in Diskussion (Regionalverkehr, Strassenfinanzierung, Berufsbildung, Baukultur). <br />  Es ist ein ernsthaftes, ehrgeiziges, langfristig geführtes und politisch legitimes Projekt. Es verdient Anerkennung. <br />  Doch es hat einen blinden Fleck. Das Projekt prüft die Verteilung zwischen <strong>zwei</strong> Ebenen: Bund und Kantonen. Nicht drei. Die bis Anfang Juli 2026 laufende Vernehmlassung steht den «Kantonen, Städten und Gemeinden» offen — eine kosmetische Formulierung: Die Gemeinden werden angehört, aber der Perimeter des Projekts schliesst sie nicht als Verteilungsebene ein. Sie können kommentieren; sie können nicht verhandeln. <br />  Es ist dieselbe Mechanik wie in Deutschland, wo die verfassungsrechtliche Schuldenbremse von 2009 nur Bund und Länder erfasst, die Gemeinden ausdrücklich ausschliesst (Art. 109 GG). Das deutsche Ergebnis hat man im ersten Teil gesehen: kumuliertes Defizit der Gemeinden bei <strong>31,9 Milliarden Euro im Jahr 2025</strong>, das schlechteste seit der Wiedervereinigung. Elftausend Gemeinden und 295 Landkreise sind aus dem föderalen Dispositiv ausgeschlossen, und genau dort, wo sie vergessen werden, häufen sich die Schulden im Stillen. <br />  Die Schweiz hat eine Chance, die Deutschland nicht hatte: Ihr Entflechtungsprojekt ist nicht verfassungsmässig abgeschlossen, es läuft. Der Schlussbericht wird nicht vor Ende 2027 erwartet. Es bleiben zwei Jahre, um den Perimeter zu erweitern oder eine ergänzende Baustelle vorzubereiten. <br />  Deshalb schlage ich hier vor — ohne Polemik, aber mit Klarheit —, die folgende Baustelle bereits jetzt zu benennen: <strong>Aufgabenteilung 28</strong>. Ein Schwesterprojekt, kalibriert auf dieselbe Methodik, dasselbe Prinzip der Haushaltsneutralität, denselben Schlussbericht-Horizont, aber bezogen auf das Paar Kantone-Gemeinden. Ohne A28 wird A27 die Flüsse zwischen den beiden oberen Ebenen klären und die Undurchsichtigkeit der dritten Ebene unangetastet lassen — oder gar verstärken. <br />  Es ist nicht ein zusätzliches Projekt. Es ist die andere Hälfte desselben Projekts. <br />  &nbsp;  <h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Vier Prinzipien für eine integrierte Neugestaltung</h2>  &nbsp; <br />  Wenn die Kaskade das Problem ist, ist die integrierte Architektur die Antwort. Vier Prinzipien können eine Neugestaltung leiten, die nicht zerstört, was funktioniert, sondern ergänzt, was fehlt. <br />  <strong>Prinzip 1: strikte Haushaltsneutralität mit automatischem Mechanismus zur Übertragung der Steuerhoheit.</strong> Es ist der Vorschlag von Avenir Suisse NFA 2, übertragen auf drei Ebenen. Konkret: Wenn der Bund den Kantonen eine Aufgabe im Wert von 500 Millionen überträgt, transferiert der in der Verfassung verankerte Mechanismus automatisch einen entsprechenden Anteil der direkten Bundessteuer oder der Mehrwertsteuer — kalibriert nach einer fixen gesetzlichen Formel — in die kantonale Steuerhoheit. Keine politische Debatte über die Kostenbewertung. Kein parlamentarisches Feilschen bei jeder Revision. Die Regel gilt. Dasselbe zwischen Kantonen und Gemeinden: Jede Aufgabenverschiebung wird begleitet von einer proportionalen Übertragung des kommunalen Anteils an der kantonalen Steuer. Nur so kann Haushaltsneutralität mehr sein als ein in den Medienmitteilungen der KdK wiederholter Slogan. <br />  <strong>Prinzip 2: symmetrische Bremsenarchitektur auf allen Ebenen.</strong> Wenn der Bund eine Bremse hat und fast alle Kantone eine Bremse haben, dann müssen <strong>alle</strong> Gemeinden eine haben, mit einer Kalibrierung, die ihrer Grösse entspricht. Eine Gemeinde mit 200 Einwohnern hat nicht dieselbe Haushaltsstruktur wie eine Stadt mit 30'000 — die Kalibrierung unterscheidet sich, das Prinzip nicht. Die Modelle existieren und wurden im ersten Teil ausgeführt: Luzern mit seinem Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG), das vier verbindliche Indikatoren stapelt; Solothurn mit seiner <em>Watchlist</em>, gegliedert in vier Phasen progressiver Aufsicht; Zürich mit seiner hybriden Architektur, die den am stärksten exponierten Gemeinden erlaubt, sich selbst eigene Regeln aufzuerlegen. Drei Architekturen, drei Gleichgewichte zwischen kantonaler Strenge und kommunaler Autonomie. Die Aufsichtsmasche selbst folgt der institutionellen Architektur jedes Kantons: Oberamtmann des Bezirks im Kanton Freiburg oder Regierungsstatthalter im Kanton Bern — bereits zuständige Instanzen für die Gemeindebudgets, die nur ausgerüstet werden müssten — Finanzkontrolle anderswo, direkte kantonale Behörde in Kantonen ohne Zwischenebene. Das Prinzip hängt nicht von der Masche ab; die Masche hängt von der institutionellen Geschichte jedes Kantons ab. Symmetrie ist kein ästhetischer Luxus: Sie ist das, was die Kaskade sichtbar und verhandelbar macht — statt unsichtbar und erlitten. <br />  <strong>Prinzip 3: wiederhergestellte demokratische Lesbarkeit.</strong> Die Schweizer Stimmberechtigten haben 2001 die bundesseitige Schuldenbremse mit 84,7 Prozent angenommen, weil sie deren Ziel verstanden. Sie haben die LAFE im April 2026 mit 68,57 Prozent abgelehnt, weil sie einen undurchsichtigen Verschiebungsmechanismus wahrnahmen. Was sich zwischen den beiden Abstimmungen verschlechtert hat, ist die Lesbarkeit. Eine integrierte Neugestaltung muss die Nachvollziehbarkeit der Verschiebungen wiederherstellen: wer entscheidet, wer zahlt, wer ausführt, wer Rechenschaft ablegt. Genau diese Diagnose hat Bernard Dafflon bereits 2010 gestellt: Haushaltsdisziplin setzt Haushaltsverantwortung voraus, und diese setzt ihrerseits die Klarheit der Zuständigkeiten voraus. Ohne Klarheit keine Verantwortung; ohne Verantwortung keine echte Disziplin. <br />  <strong>Prinzip 4: horizontale Aufsicht über die Verschiebungen.</strong> Was heute am meisten fehlt, ist ein Organ oder Instrument, das in Echtzeit die Nettoflüsse zwischen den Ebenen misst und veröffentlicht. Die KdK tut dies durch Communiqués, punktuell und politisch. Der Bund tut es für den Finanzausgleich, aber nicht für die impliziten Verschiebungen. Eine unabhängige Beobachtungsstelle — oder ein erweitertes Mandat an die Eidgenössische Finanzverwaltung — die jährlich einen öffentlichen Bericht über die Flüsse Bund-Kantone-Gemeinden erstellen würde, wäre das Grundinstrument einer Haushaltsdemokratie auf drei Ebenen. Was die Solothurner <em>Watchlist</em> auf kantonaler Ebene leistet, könnte ein analoges Dispositiv auf nationaler Ebene leisten. <br />  Diese vier Prinzipien sind nicht revolutionär. Sie existieren bereits, teilweise, in den genannten Modellen. Was fehlt, ist ihre kohärente Integration. Und der politische Anlass, sie voranzutreiben. <br />  Ein Einwand verdient direkte Behandlung. Die wirtschaftsfreundliche Rechte, dem Subsidiaritätsprinzip zurecht aufmerksam, könnte darin «mehr Staat, mehr Komplexität» sehen. Das Gegenteil ist der Fall. Eine integrierte Architektur <strong>reduziert</strong> die Verflechtung, weil sie klärt, wer was tut und wer was zahlt. Die heutige Komplexität kommt nicht aus der Integration; sie kommt gerade aus deren Fehlen. Es sind die undurchsichtigen Mitfinanzierungen, die einseitigen Verschiebungen und die ad hoc Anpassungen, die politische Energie kosten. Eine stabile, automatische, transparente Verfassungsregel verbraucht weniger Staat als ein von Fall zu Fall ausgehandelter Flickenteppich. <br />  &nbsp;  <h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Der historische Moment</h2>  &nbsp; <br />  Die Gelegenheit ist jetzt. Drei Elemente bilden sie. <br />  Erstes Element: «Aufgabenteilung 27» ist offen, in Vernehmlassung bis Juli 2026, Schlussbericht Ende 2027. Es bleiben zwei Jahre, den Perimeter zu erweitern oder das Schwesterprojekt A28 vorzubereiten. Das ist genau das Fenster, das die NFA zwischen 2001 und 2008 hatte. Dieses Fenster wird sich nicht so bald wieder öffnen. <br />  Zweites Element: Die LAFE-Ablehnung vom 26. April hat den politischen Wert einer klaren Debatte über Verschiebungen erhöht. Das Freiburger Volk hat nicht die Strenge abgelehnt. Es hat eine als spät, undurchsichtig und verschoben empfundene Strenge abgelehnt. Eine integrierte, transparente Neugestaltung, kalt verhandelt statt unter Dringlichkeit, hat eine Chance, eine Zustimmung zu erlangen, die ein neuer kantonaler Sparplan nicht hätte. Das politische Timing ist selten. <br />  Drittes Element: Die Schweiz verhandelt dieses Thema aus einer Position der Stärke. Bundesseitige Staatsverschuldung bei 16,1 Prozent des BIP. Vier Kantone (FR, NE, VS, ZG) im Gleichgewicht oder mit Überschuss-Budget für 2025. Finanzausgleich bei 0,8 Prozent des nationalen BIP. Es gibt keinen finanziellen Notstand, der zwingen würde, die Debatte zu verramschen. <br />  Das Gegenbeispiel ist Frankreich. Gemäss INSEE-Daten und Analysen des Rechnungshofs für 2025 hat die französische Staatsverschuldung im zweiten Quartal <strong>115,6 Prozent des BIP</strong> erreicht, das entspricht 3'416 Milliarden Euro. Das Defizit 2024 lag bei 6,0 Prozent des BIP, und die Rückkehr unter die 3-Prozent-Marke wurde bereits zweimal verschoben — von 2027 auf 2029. Der Rechnungshof veranschlagt nun den notwendigen strukturellen Anpassungsbedarf auf <strong>110 Milliarden Euro</strong>, das Doppelte der Schätzung von 2023. <br />  In diesem Zusammenhang werden die französischen Gebietskörperschaften gezwungen, sich notfallmässig am Haushaltskonsolidierungsbeitrag zu beteiligen, ohne grundlegende institutionelle Debatte über die Kompetenzverteilung. Der kommunale Block erleidet die Pariser Schiedssprüche; er verhandelt sie nicht. Genau diese Situation kann die Schweiz vermeiden, indem sie jetzt handelt. Vorausschauen statt reagieren. Kalt neugestalten statt warm flicken. Die helvetische Kunst tiefgreifender Reformen war immer dies: zehn Jahre nehmen, um eine NFA zu bauen, die sechzig hält. «Aufgabenteilung 27», ergänzt durch eine A28 zu den Gemeinden, ist genau diese Art von Baustelle. <br />  &nbsp;  <h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Die verbleibende Baustelle</h2>  &nbsp; <br />  Ich habe diese Diskussion in Bruchstücken erlebt. In Sankt Gallen, wo ich an der HSG Betriebswirtschaft studierte, sah ich, wie die deutschschweizerische Haushaltsumsicht ebenso über Kultur wie über Gesetz weitergegeben wird. In Olten, in Zürich, hörte ich kommunale Abstimmungen über Voranschläge in Quartierversammlungen entscheiden, als wären sie demokratische Selbstverständlichkeiten. In Forel-Lavaux und dann in Montet (Glâne) vor der Fusion mit Ursy sah ich, wie diese Mechanismen sich in der Westschweiz verdünnten — aus Mangel an Werkzeugen. Heute in Ursy sehe ich die Zahlen, die daraus resultieren. Dreissig Jahre Arbeit in beiden Sprachen, zehn Jahre im Kanton Sankt Gallen, zehn Jahre im Kanton Zürich, und heute Freiburg: Der Röstigraben ist kein Röstigraben der Kulturen. Er ist ein Röstigraben der Werkzeuge. <br />  Und Werkzeuge kann man bauen. <br />  &nbsp;  <h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Schlussfolgerung</h2>  &nbsp; <br />  Am 24. April 2026 hat sich die Schweiz an die Arbeit für «Aufgabenteilung 27» gemacht. Am 26. April hat sie Nein gesagt zu einer als Verschiebung wahrgenommenen Sanierung. Zwischen diesen beiden Daten ist eine Diskussion zu führen: jene, die dem Werk der beiden ersten Ebenen die dritte hinzufügt, die in der Bundesverfassung einen automatischen Mechanismus zur Übertragung der Steuerhoheit verankert, die die demokratische Lesbarkeit der Flüsse zwischen den Ebenen wiederherstellt und die der Schweiz eine Beobachtungsstelle für Verschiebungen verleiht, die ihrem Disziplinanspruch entspricht. <br />  Dieses Diptychon hat zwei konvergente Thesen vorgeschlagen. Erste: Die Westschweiz und der Kanton Freiburg brauchen eine kalibrierte kommunale Schuldenbremse. Zweite: Die Schweiz braucht eine integrierte Neugestaltung ihres Finanzföderalismus auf drei Ebenen, von der «Aufgabenteilung 27» nur die sichtbare Hälfte ist. <br />  Vorausschauen, weil sonst aus der Verdichtung ein Einsturz wird. Integrieren, weil keine der drei isolierten Disziplinen die Kaskade gehalten hat. Verfassungsmässig verankern, weil ein Verfassungsmechanismus politische Konjunkturen überdauert. <br />  &nbsp;  <h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Quellen</h2>  &nbsp; <br />  <strong>Aufgabenteilung 27 und Entlastungsprogramm 2027</strong> <br />  Bundesrat / Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Medienmitteilung «Neuanfang für das Projekt Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen», 21. Juni 2024 ; Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), Medienmitteilung «Lancierung des Projekts Aufgabenteilung 27», 28. Februar 2025 ; KdK, Themenseite «Finanzausgleich und Aufgabenteilung» (Stand April 2026) ; <em>NZZ</em> und <em>Le Temps</em>, Berichterstattung «Es geht nicht um ein Sparprogramm: Aufgabenteilung Bund-Kantone wird neu aufgerollt», 24. April 2026 ; SRF und RTS, Berichterstattung «Bund und Kantone wollen ihre Rollen klären», 24. April 2026 ; Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Themenseite «Entlastungsprogramm 2027», Stand 2025-2026 ; EFV, Medienmitteilung «Bundesrat passt Entlastungsprogramm 2027 an und verabschiedet Voranschlag 2026», 25. Juni 2025. <br />  <strong>Institutionelle Position der Kantone zu Lastenverschiebungen</strong> <br />  KdK, Medienmitteilung «Die Kantone weisen Lastenverschiebungen zurück», 20. September 2024 (Erklärung Markus Dieth) ; KdK, Medienmitteilung «Entlastungsprogramm 2027: trotz Verbesserungen am Werk weiter feilen», Juni 2025 (Erklärung Florence Nater) ; KdK, Medienmitteilung «Die Kantone fordern den Bundesrat auf, sein Sparprogramm zu überarbeiten», 2025. <br />  <strong>NFA 2008 und Bilanz</strong> <br />  Bundesrat, <em>Vierter Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2020-2025</em>, 2025 ; Avenir Suisse, <em>NFA 2 — Für eine Revitalisierung des Schweizer Föderalismus</em>, Lukas Rühli und Natanael Rother, 2017 (aktualisiert 2021) ; Avenir Suisse, <em>Das Labyrinth des Finanzausgleichs</em>, Kantonsmonitoring, 2014 (mit Aktualisierungen) ; Avenir Suisse, Blog «Finanzausgleich, Vorsicht mit zu viel Zucker», 26. August 2024 ; Bernard Dafflon, <em>Local debt: from budget responsibility to fiscal discipline</em>, FSES Working Papers 417, Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultät, Universität Freiburg, 2010 ; Bernard Dafflon, <em>La gestion des finances publiques locales</em>, Paris: Economica, 1994 (spätere Auflagen) ; Bernard Dafflon, <em>Panorama des impôts en Suisse. Du local au fédéral, entre équité et concurrence: quels enjeux?</em>, Domaine Public, 2014 ; Bernard Dafflon, «La répartition des tâches cantons-communes ou le rendez-vous manqué des réformes», Universität Freiburg. <br />  <strong>Bundesseitige Schuldenbremse und Wirksamkeitsstudien</strong> <br />  Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), <em>Die Schuldenbremse</em>, Broschüre des EFD, 2023 ; Christian Pfeil und Lars P. Feld, <em>Does the Swiss Debt Brake Induce Sound Federal Finances? A Synthetic Control Analysis</em>, Public Finance Review, 2024 ; Avenir Suisse, Blog «Jahresrechnungen der Kantone: vom Roten ins Grüne», März 2026 ; Avenir Suisse, <em>Die Schuldenbremse lockern: Nichts ist gratis</em>, 2024. <br />  <strong>Freiburg — LAFE und «Voranschlag bis» 2026</strong> <br />  Kanton Freiburg, Staatsrat, Medienmitteilung «Gesetz über die Sanierung der Staatsfinanzen (LAFE): Der Staatsrat nimmt die Ablehnung durch die Freiburger Bevölkerung zur Kenntnis», 27. April 2026 ; Kanton Freiburg, Staatsrat, Medienmitteilung «Der Staatsrat hat eine Verordnung erlassen, die die unerlässlichen Ausgaben in Abwesenheit eines Voranschlags 2026 definiert», 10. Dezember 2025 ; SRF und RTS, Berichterstattung «Gesetz über die Sanierung der Staatsfinanzen in Freiburg deutlich abgelehnt», 26. April 2026 ; Avenir Suisse, Blog «Jahresrechnungen der Kantone: vom Roten ins Grüne», Analyse Freiburg, März 2026. <br />  <strong>Verläufe Waadt, Freiburg, Gemeinden</strong> <br />  DETTEC FR, kantonale Abstimmung vom 12. November 2023 (Zahlen Verdoppelung der Lasten Staat FR 2003-2023, kommunale Lasten FR +66 Prozent) ; Kanton Waadt, Medienmitteilung «Defizitäre Rechnungen: Der Staatsrat muss das Sanierungsgesetz aktivieren», 2025 ; Verband der Waadtländer Gemeinden (UCV), Publikation «Kommunale Finanzen», September 2025 ; Kanton Jura, <em>Bericht über die kommunalen Finanzen 2022 und 2023</em>, Beauftragter für Gemeindeangelegenheiten ; Gemeinde Ursy, <em>Bericht zur Rechnung 2025</em>, Kapitel 11. <br />  <strong>Vergleich Frankreich</strong> <br />  Cour des comptes, <em>La situation des finances publiques début 2025</em>, Februar 2025 ; INSEE und französisches Wirtschaftsministerium, <em>Décryptage : 5 minutes pour comprendre la dette publique</em>, Daten Q2 2025 ; OFCE, <em>Quelles trajectoires pour les finances publiques de la France?</em>, Policy Brief 146, 2025 ; Vie-publique.fr, <em>Dette et dépenses publiques en 2025: où est la France par rapport à ses partenaires?</em>, September 2025. <br />  <strong>Vergleich Deutschland</strong> <br />  Statistisches Bundesamt (Destatis), provisorische Daten 2025 zu kommunalen Defiziten in Deutschland ; Bundesministerium der Finanzen, <em>Schuldenbremse — Art. 109 und 115 GG</em>. <br />  <strong>Artikel 1/2</strong> <br />  Mathieu Janin, «Schuldenbremse (1/2): Der Schweizer Erfolg, der vor den Toren der Gemeinden haltmacht», <em>Mathieu Janins Blog</em>, 29. April 2026. <br />  &nbsp;
     </div>
     <br style="clear:both;"/>
    ]]>
   </content>
   <link rel="alternate" href="https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/Schuldenbremse-2-2-Die-Schweiz-hat-ihre-Ebenen-diszipliniert-nicht-die-Flüsse-dazwischen_a852.html" />
  </entry>
  <entry>
   <title>Schuldenbremse (1/2): Der Schweizer Erfolg, der an der Tür der Gemeinden Halt macht</title>
   <updated>2026-04-29T15:29:00+02:00</updated>
   <id>https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/Schuldenbremse-1-2-Der-Schweizer-Erfolg-der-an-der-Tür-der-Gemeinden-Halt-macht_a850.html</id>
   <category term="Opinion" />
   <photo:imgsrc>https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/photo/art/imagette/96314341-67176997.jpg</photo:imgsrc>
   <published>2026-04-29T15:22:00+02:00</published>
   <author><name>Mathieu Janin</name></author>
   <content type="html">
    <![CDATA[
Warum der Mechanismus, der die Bundes- und Kantonsfinanzen gerettet hat, auf Gemeindeebene weitgehend wirkungslos bleibt — und warum Freiburg nach der Ablehnung der LAFE keine Zeit mehr zu verlieren hat. Erster Teil eines Diptychons über den schweizerischen Finanzföderalismus.     <div><b>Vom Bundesentscheid zur Freiburger Ablehnung: eine demokratische Grammatik</b></div>
     <div style="position:relative; text-align : center; padding-bottom: 1em;">
      <img src="https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/photo/art/default/96314341-67176997.jpg?v=1777469228" alt="Schuldenbremse (1/2): Der Schweizer Erfolg, der an der Tür der Gemeinden Halt macht" title="Schuldenbremse (1/2): Der Schweizer Erfolg, der an der Tür der Gemeinden Halt macht" />
     </div>
     <div>
      
<p>Am 2. Dezember 2001 nahm das Schweizer Stimmvolk die Schuldenbremse des Bundes mit 84,7 % an. Fünfundzwanzig Jahre später, am 26. April 2026, lehnte das Freiburger Stimmvolk das Gesetz zur Sanierung der Staatsfinanzen (LAFE) mit 68,57 % ab — auf der Grundlage eines Referendums, das von der Linken und den Gewerkschaften lanciert worden war.</p>

<p>Zwei formelle Abstimmungen, zwei klare Entscheide, und dazwischen eine bemerkenswerte Kohärenz. Die Schweizer Stimmbevölkerung trägt finanzpolitische Strenge mit, wenn sie <strong>präventiv</strong>, <strong>vorausschauend</strong> und <strong>gerecht verteilt</strong> ist. Sie lehnt sie ab, wenn sie <strong>aufgezwungen</strong>, <strong>im Notfall verlangt</strong> und <strong>auf andere abgewälzt</strong> wird — im Freiburger Fall teilweise auf die Gemeinden. Nicht der Grundgedanke des Finanzausgleichs wurde am 26. April abgelehnt, sondern die Methode.</p>

<p>Ich schreibe diesen Artikel aus einer gewöhnlichen Gemeinde des Kantons Freiburg, Ursy, wo ich an der Gemeindeversammlung vom 20. April 2026 den Antrag eingebracht habe, eine freiwillige kommunale Schuldenbremse einzuführen. Die Rechnung 2025 wies einen Nettoverschuldungsgrad von <strong>331 %</strong> und einen Selbstfinanzierungsgrad von nur noch <strong>1 %</strong> aus. Eine wenige Monate zuvor durchgeführte Bürgerkonsultation zur kommunalen Beteiligung am Restaurant La Chaumière hatte ein Verhältnis von rund einer Befürwortung zu acht Ablehnungen ergeben — ohne den Wert einer formellen Abstimmung zu haben, illustriert sie konkret das, was die kantonale und die eidgenössische Abstimmung zeigen: Die Bürgerinnen und Bürger sind durchaus in der Lage, zwischen Ausgaben zu unterscheiden, die sie für legitim halten, und solchen, die sie als nicht mehr tragbar betrachten.</p>

<p>Der Befund ist einfach. Die Schuldenbremse funktioniert auf Bundesebene. Sie funktioniert, in unterschiedlicher Ausprägung, in fast allen Kantonen. Aber auf jener Ebene, auf der die Bürgerinnen und Bürger leben — der Gemeindeebene — fehlt sie weitgehend in der Westschweiz und ist in Freiburg nur teilweise vorhanden.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">2003-2026: Die Bundes-Schuldenbremse, ein erfolgreiches Modell</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Vor 2003 hatte die Verschuldung der Eidgenossenschaft eine besorgniserregende aufsteigende Bahn eingeschlagen. Der Verschuldungsgrad war von 8 % des BIP im Jahr 1990 auf rund 25 % im Jahr 2003 gestiegen, und die Bruttoverschuldung des Bundes belief sich damals auf etwa 124 Milliarden Franken.</p>

<p>Der 2001 verabschiedete Mechanismus ist einfach. Über einen ganzen Konjunkturzyklus dürfen die Ausgaben die Einnahmen nicht überschreiten. Ein Konjunkturfaktor passt die jährliche Ausgabenobergrenze an, um in Rezessionen Defizite zu erlauben und in Hochkonjunkturphasen Überschüsse zu erzwingen. Eine Ausnahmeklausel mit qualifizierter Mehrheit ermöglicht das Überschreiten der Regel in Krisensituationen — sie wurde während der Covid-19-Pandemie aktiviert.</p>

<p>Die Resultate sind robust. Gemäss Eidgenössischer Finanzverwaltung sank die Bundesverschuldung zwischen 2003 und 2019 von 124 auf 97 Milliarden Franken, also um rund 27 Milliarden in siebzehn Jahren. Der Verschuldungsgrad des Bundes fiel auf 13,5 % des BIP im Jahr 2019. Selbst nach den ausserordentlichen Pandemieausgaben lag er Ende 2025 bei 16,1 % — international weiterhin ein beneidenswertes Niveau.</p>

<p>Die Wirksamkeit des Instruments wurde durch mehrere wissenschaftliche Arbeiten belegt. Die Synthetic-Control-Analyse von Pfeil und Feld (2024) zeigt, dass die Regel im Vergleich zu einer kontrafaktischen Schweiz ohne Schuldenbremse signifikante Wirkungen entfaltet hat, ohne die öffentlichen Investitionen zu drücken. Eine neuere Studie von Avenir Suisse schätzt, dass sich ohne die Schuldenbremse seit 2003 rund 275 Milliarden Franken zusätzliche Schulden angehäuft hätten.</p>

<p>Der Erfolg war deutlich genug, um Schule zu machen. Deutschland hat 2009 eine <em>Schuldenbremse</em> nach Schweizer Vorbild ins Grundgesetz aufgenommen. Der Europäische Fiskalpakt von 2012 hat die meisten EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ähnliche Regeln einzuführen. Zwanzig Jahre nach ihrem Inkrafttreten geniesst die Schuldenbremse des Bundes weiterhin breite Zustimmung in Bevölkerung und Parlament.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Die Kantone sind gefolgt — aber mit sehr ungleichen Regeln</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Die kantonale Geschichte ist länger und vielfältiger. St. Gallen — wo ich Betriebswirtschaft an der HSG studiert und vor meiner Rückkehr in den Genferseeraum zehn Jahre gelebt habe — hatte bereits 1929 einen Mechanismus zur Haushaltsdisziplin eingeführt, die erste Regel dieser Art in der Schweiz, vielleicht weltweit. St. Gallen ist in dieser Hinsicht kein gewöhnlicher Kanton: Tradition kaufmännischer Vorsicht, häufige Anwendung des Finanzreferendums, langjährige Aufmerksamkeit für die öffentlichen Finanzen. Die Regel von 1929 entstammt dieser Kultur. Freiburg verfügte seit 1960 über eine Regel, die bei einem Haushaltsdefizit über 3 % der Einnahmen eine automatische Steuererhöhung vorsah; die revidierte Fassung von 1994 wird von den Forschern Lars Feld und Gebhard Kirchgässner weiterhin zu den strengsten kantonalen Mechanismen gezählt.</p>

<p>Am anderen Ende des Spektrums hatten die Kantone Genf und Waadt lange Zeit eher lockere Regeln. Zwischen 2012 und 2013 erfasste eine Reformwelle Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Genf. Heute verfügt fast die Gesamtheit der 26 Kantone über eine Regel, doch deren Konzeption, Bindungsgrad und Sanktionsmechanismen unterscheiden sich stark. Der jährlich vom IDHEAP seit 1999 publizierte Vergleich der öffentlichen Finanzen sowie die akademischen Klassifikationen von Feld et al. bestätigen diese Heterogenität.</p>

<p>Die aggregierten Resultate sind positiv, aber nicht eindeutig. Zwischen 2010 und 2020 blieb der mediane Verschuldungsstand der Kantone stabil bei rund 15 % des kantonalen BIP. Eine UBS-Studie von 2023 (Hofer und Holzhey, <em>Die Volkswirtschaft</em>) merkt jedoch an, dass diese Stabilität ebenso sehr der Konjunktur, der Grosszügigkeit der SNB und den tiefen Zinsen wie den Schuldenbremsen selbst zu verdanken ist. Der kausale Nachweis der Wirkung kantonaler Schuldenbremsen ist solider auf Perioden budgetären Stresses gestützt — den Jahren 1980-2000 — wo die Arbeiten von Burret und Feld, von Schaltegger oder von Luechinger und Schaltegger eine signifikante Defizitreduktion in Kantonen mit strengen Regeln nachgewiesen haben.</p>

<p>Der Kontrast mit der Gegenwart ist auffallend. 2024 hat der Kanton Waadt zum ersten Mal in 22 Jahren seinen verfassungsmässigen Mechanismus des « kleinen Gleichgewichts » ausgelöst, nachdem ein Defizit von 369 Millionen und eine fehlende Kostendeckung von 94 Millionen festgestellt worden waren; das Waadtländer Finanzsanierungsgesetz (LAFin) hat Massnahmen in entsprechender Höhe vorgeschrieben. Der Kanton Neuenburg hat seine Schuldenbremse im Februar 2026 durch eine technische Korrektur leicht gelockert, um rund 9 Millionen jährlichen Investitionsspielraum zurückzugewinnen. Wallis diskutiert, Jura passt an — Beweis dafür, dass die kantonalen Schuldenbremsen nicht starr sind, aber halten.</p>

<p>Eine Stufe tiefer, auf Gemeindeebene, sieht die Sache anders aus.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Luzern, Solothurn, Zürich: drei deutschschweizerische Modelle für die Gemeinden</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Die deutschschweizerische Erfahrung bietet drei unterschiedliche Architekturen, die genau betrachtet zu werden verdienen, weil sie funktionieren.</p>

<p><strong>Luzern.</strong> Der Kanton hat am 20. Juni 2016 mit 110 zu 3 Stimmen sein Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG) und die zugehörige Verordnung (FHGV) verabschiedet. Statt einer einzigen Schuldenbremse bündelt der Luzerner Mechanismus vier verbindliche Indikatoren: ein Mindest-Selbstfinanzierungsgrad von 80 % im Fünfjahresdurchschnitt, sobald die Pro-Kopf-Nettoverschuldung 1 500 Franken übersteigt; ein Mindest-Selbstfinanzierungsanteil von 10 %; ein Schuldendienst, der 15 % der laufenden Erträge nicht übersteigen darf; sowie ein Bruttoverschuldungsgrad mit einer Obergrenze von 200 %. Gemäss dem kantonalen Statistikamt LUSTAT lag der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Luzerner Gemeinden 2022 bei 121 %; 2023 erfüllten dreizehn von achtzig Gemeinden den verbindlichen Schwellenwert nicht und unterstanden einer spezifischen Begleitung. Die Stadt Luzern hat sich darüber hinaus eine eigene, strengere zusätzliche Schuldenbremse auferlegt: ein maximales Budgetdefizit von 4 % des Ertrags einer Steuereinheit, was zum Zeitpunkt der Kalibrierung der Regel etwa 7,5 Millionen entsprach. Genau diese Art freiwilliger Schuldenbremse — strenger als das kantonale Minimum — schlage ich für Ursy vor.</p>

<p><strong>Solothurn.</strong> Ich habe Anfang der 1990er-Jahre einige Monate in Olten gewohnt. Was mir dort aufgefallen ist: Über Gemeindefinanzen wurde am Stammtisch gesprochen wie in der Romandie über das Wetter. Eine Gemeinde, die aus dem Ruder lief, war eine Nachricht, die sich herumsprach. Zwanzig Jahre später hat der Kanton Solothurn diese Kultur gesetzlich verankert. Das Gemeindegesetz (§ 136 Abs. 3 GG) schreibt eine direkte Selbstfinanzierungsverpflichtung von 80 % im nächsten Voranschlag vor, sobald die Nettoverschuldungsquote 150 % bei den Einwohnergemeinden übersteigt. Das System wird durch eine gestufte Aufsicht ergänzt — die bekannte <em>Watchlist</em> — die vom Amt für Gemeinden geführt wird, mit vier zunehmenden Schweregraden, die bei ausbleibender Korrektur in das in den Artikeln 211 ff. des kantonalen Gesetzes vorgesehene Aufsichtsverfahren münden. Es handelt sich wahrscheinlich um das am stärksten kodifizierte, transparenteste und pädagogisch klarste System der Schweiz: Eine Gemeinde weiss zu jedem Zeitpunkt, wo sie sich im System befindet und was auf sie zukommt, falls sie ihren Kurs nicht korrigiert.</p>

<p><strong>Zürich.</strong> Der Kanton Zürich hat einen hybriden Weg gewählt. Das kantonale Gemeindegesetz (vom 20. April 2015, in Kraft seit 2018) verlangt einen Ausgleich der Erfolgsrechnung im Voranschlag, ohne verbindliche quantitative Verschuldungsschwelle. Die Gemeindeautonomie (Art. 85 der Kantonsverfassung) erlaubt es den Gemeinden jedoch, weiter zu gehen. Mehrere haben dies getan. Dübendorf hat 2021 eine dreifache Schuldenbremse eingeführt: mittelfristiger Ausgleich, Verschuldungsobergrenze und Ausgleichsreserve zwischen 10 % und 100 % des Ertrags einer Steuereinheit. Uster, Egg, Gossau haben ähnliche Volksinitiativen gekannt. Ich habe von Ende der 1980er- bis Anfang der 2000er-Jahre zehn Jahre lang im Kanton Zürich gelebt. Kommunale Abstimmungen über das Budget machten regelmässig die Schlagzeilen der lokalen Zeitungen, und es war nicht selten, dass ein Voranschlag in der Gemeindeversammlung abgelehnt wurde. Der Gemeindepräsident musste seine Vorlage überarbeiten. Das war normal. Keiner meiner Nachbarn fand das aussergewöhnlich. Die Stadt Bern hat hingegen die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse 2011, 2015 und 2020 abgelehnt — was zeigt, dass diese Art von Regel auch dann politisch nicht selbstverständlich ist, wenn der kantonale Rahmen sie zulässt.</p>

<p>Keines dieser drei Modelle ist perfekt. Alle bieten den Bürgerinnen und Bürgern sowie den kommunalen Mandatsträgern eine Lesbarkeit, die der Romandie fehlt.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Der westschweizerische blinde Fleck: ein heterogenes, aber konvergentes Bild</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Kein Westschweizer Kanton verfügt auf Gemeindeebene über eine quantitative Schuldenbremse, die mit jenen von Luzern oder Solothurn vergleichbar wäre.</p>

<p><strong>Waadt</strong> stützt sich seit 2005 auf ein Verschuldungsobergrenzensystem (Art. 143 LC): Jede Gemeinde legt zu Beginn der Legislatur eine bezifferte Obergrenze fest, und jede Änderung während der Legislatur erfordert die Bewilligung des Staatsrats. Es handelt sich um eine politische, keine automatische Bremse. Der Verband der Waadtländer Gemeinden hat dies 2025 in seiner vergleichenden Analyse selbst anerkannt. Und die Zahlen sind eindeutig. In zehn Jahren ist die Verschuldung des Kantons Waadt um rund 375 Millionen auf 700 Millionen Ende 2023 gesunken, während jene der Gemeinden um 1,45 Milliarden auf 6,75 Milliarden gestiegen ist. Die Waadtländer Gemeindeverschuldung ist heute 9,6-mal höher als jene des Kantons, obwohl die Gemeindeeinnahmen 1,66-mal niedriger sind.</p>

<p><strong>Genf</strong> erlegt seinen Gemeinden über das Gesetz über die Gemeindeverwaltung (LAC) ein striktes Haushaltsgleichgewicht auf, ergänzt durch einen vierjährigen Finanzplan zur Rückkehr zum Gleichgewicht im Defizitfall. Die aktuelle Bewegung geht jedoch in Richtung einer Lockerung: Der Gesetzesentwurf 13507, der 2025 diskutiert wird, sieht die Einführung einer konjunkturellen Reserve vor, um den Gemeinden punktuelle Abweichungen von der Regel zu ermöglichen.</p>

<p><strong>Wallis.</strong> Der Kanton wendet auf kantonaler Ebene eine als eine der strengsten der Schweiz geltende « doppelte Schuldenbremse » an — sie hat den Grossen Rat im Dezember 2025 gezwungen, die Lohnteuerung von 0,6 % auf 0,3 % zu senken und die Schaffung von zwanzig Stellen zu streichen, um die Regel einzuhalten. Auf kommunaler Ebene legen die Artikel 80 bis 82 des Gemeindegesetzes hingegen einen Grundsatz des langfristigen Gleichgewichts fest und sehen eine Eskalation bis zur Ernennung eines vom Staatsrat eingesetzten Sachwalters vor. Keine bezifferte quantitative Schwelle.</p>

<p><strong>Jura.</strong> Der Kanton hat seine Schuldenbremse 2007 durch Volksabstimmung in der Verfassung verankert, nach der Verdreifachung der kantonalen Verschuldung in den Neunzigerjahren. Der Mechanismus — Selbstfinanzierungsgrad von 80 % — wurde kürzlich übergangsweise angepasst (Volksabstimmung mit 70,1 % im Mai 2025), um die Auswirkungen des Beitritts von Moutier zu neutralisieren. Auf Gemeindeebene ist das Bild jedoch besorgniserregend. Gemäss dem Bericht 2022 des Beauftragten für Gemeindeangelegenheiten erreichte die konsolidierte Bruttoverschuldung der jurassischen Gemeinden 612 Millionen, also 8 289 Franken pro Einwohner, mit weiter steigender Tendenz. Drei von zehn Indikatoren werden nach den Standards der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden über die Gemeindefinanzen als kritisch eingestuft. Der Beauftragte selbst beschreibt einige Gemeinden öffentlich als « an der Infusion ».</p>

<p><strong>Neuenburg</strong> bietet die interessanteste Architektur für jene, die einen Weg für Freiburg suchen. Das Gesetz über die Finanzen des Staates und der Gemeinden (LFinEC vom 24. Juni 2014) ist, wie sein Name schon sagt, <strong>einheitlich für beide Ebenen</strong>. Die kantonale Schuldenbremse, seit 2006 in Kraft und in Volksabstimmung breit angenommen, hat dokumentierte Resultate hervorgebracht: Über die Periode 2006-2017 war die Erfolgsrechnung siebenmal mit einem durchschnittlichen Defizit von 13,7 Millionen positiv, gegenüber einer einzigen positiven Periode in den Jahren 1990-2005 mit einem durchschnittlichen Defizit von 43,7 Millionen. Auf kommunaler Ebene verweist das Reglement der Stadt Neuenburg (RCF von 2021) ausdrücklich auf das LFinEC und legt gleichzeitig seine eigenen Selbstfinanzierungsregeln fest. Ein einziges Gesetz für beide Ebenen, ein kommunales Reglement, das ergänzt, ohne zu widersprechen. Es handelt sich wahrscheinlich um das Modell, von dem sich Freiburg am stärksten inspirieren lassen sollte.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Das deutsche Gegenbeispiel: was geschieht, wenn die Gemeindeebene fehlt</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Jenseits des Rheins wurde die nach Schweizer Vorbild gestaltete <em>Schuldenbremse</em> 2009 ins Grundgesetz aufgenommen. Sie war auf den beiden Ebenen, die sie abdeckt — Bund und Länder — ein Erfolg, schliesst aber die Gemeinden ausdrücklich aus (Art. 109 GG), die ausschliesslich dem Haushaltsrecht der Länder unterliegen. Elftausend Gemeinden und 295 Landkreise bleiben so ausserhalb des bundesweiten Mechanismus.</p>

<p>Das Resultat ist mittlerweile dokumentiert. Gemäss den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten und 2026 von Fachanalysen aufgegriffenen vorläufigen Daten hat das kumulierte Defizit der deutschen Gemeinden 2025 <strong>31,9 Milliarden Euro</strong> erreicht — das schlechteste Ergebnis seit der Wiedervereinigung. Die vom Bund übertragenen Pflichtausgaben (Sozialhilfe, Kinderbetreuung, Flüchtlingshilfe) werden von den Gemeinden absorbiert, ohne dass das deutsche Konnexitätsprinzip — « wer bestellt, bezahlt » — in der Praxis funktioniert. Der deutsche Mechanismus funktioniert auf den beiden Ebenen, die er abdeckt. Auf der dritten — jener, die ihn am wenigsten betrifft, jener, die sich währenddessen leert — tut er nichts. Genau das droht der Westschweiz, und in geringerem Masse auch Freiburg.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Freiburg: eine kommunale Schuldenbremse, die existiert, aber unsichtbar bleibt</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Der Freiburger Fall ist paradox. Entgegen einer verbreiteten Annahme <strong>verfügt</strong> der Kanton über einen Mechanismus zur kommunalen Schuldenbremse. Er ist in Artikel 19 der Verordnung über die Gemeindefinanzen (OFCo, in Kraft seit dem 1. Januar 2021) verankert: Sobald der Nettoverschuldungsgrad 200 % übersteigt, muss der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad über fünf Jahre mindestens 80 % erreichen, andernfalls müssen innerhalb von höchstens fünf Jahren Massnahmen ergriffen werden. Wird dies nicht eingehalten, sieht Artikel 32 vor, dass der Staatsrat selbst die Steuerkoeffizienten und -sätze für das folgende Jahr festsetzt — eine Form von Haushalts-Bevormundung.</p>

<p>Dieser Mechanismus wird seit dem Rechnungsjahr 2026 durch ein neues Konzept der finanziellen Aufsicht des Amts für Gemeinden ergänzt, das die Gemeinden je nach operativem Ergebnis und Nettoverschuldungsgrad in drei Gruppen einteilt, mit systematischen Aussprachen nach drei Jahren in Gruppe 2. Auf dem Papier ist Freiburg also weiter fortgeschritten als Waadt, Wallis oder Jura.</p>

<p>Doch der Vergleich mit den deutschschweizerischen Modellen offenbart vier strukturelle Schwächen.</p>

<p><strong>Erstens, die Auslöseschwelle ist zu hoch angesetzt.</strong> Solothurn löst seine Schuldenbremse bereits bei 150 % Nettoverschuldung aus; Freiburg wartet bis 200 %. Wenn der Mechanismus in Freiburg aktiv wird, wäre eine Solothurner Gemeinde bereits seit langem unter Aufsicht.</p>

<p><strong>Zweitens, der Fünfjahresdurchschnitt führt zu einer Reaktionsverzögerung.</strong> Eine Gemeinde kann drei Jahre Misswirtschaft anhäufen, ohne den Mechanismus auszulösen — genau das ist in Ursy zwischen 2023 und 2025 geschehen, wo der Selbstfinanzierungsgrad in einem einzigen Rechnungsjahr von akzeptablen Werten auf 1 % gefallen ist, ohne dass der Fünfjahresdurchschnitt bereits gekippt wäre.</p>

<p><strong>Drittens, die Regel ist unsichtbar.</strong> Sie ist in einer wenig gelesenen Verordnung verborgen, ohne Verankerung im Rahmengesetz (LFCo) selbst. Keine öffentliche Watchlist vergleichbar mit jener Solothurns. Kein Dashboard, das den Bürgerinnen und Bürgern, den Freiburger Gemeinderäten oder den Waadtländer Gemeinderäten zugänglich wäre.</p>

<p>Ich habe diese Unsichtbarkeit aus drei verschiedenen Positionen heraus erlebt. Zwei Legislaturen als Mitglied des Gemeinderats von Forel (Lavaux) — auf der waadtländischen Legislativebene. Eine Legislatur als Mitglied der Gemeindeexekutive von Montet (Glâne), auf der freiburgischen Exekutivebene, vor der Fusion mit Ursy. Und heute, einfacher aktiver Bürger der Gemeindeversammlung von Ursy, der freiburgischen Legislativebene. In diesen drei Mandaten und auf diesem Weg habe ich nie einen waadtländischen Gemeindeschreiber, einen freiburgischen Gemeindeschreiber, einen Stadtammann oder ein Mitglied der Exekutive die Schwelle von 200 % Nettoverschuldung als Warnsignal nennen hören. Kein einziges Mal. Als ich die Frage an der Gemeindeversammlung von Ursy am 20. April 2026 vorbrachte, wurde mir sinngemäss geantwortet: « Der Kanton verfolgt die Lage. » Der Kanton verfolgt sie, das stimmt. Aber er verfolgt sie im Stillen, in Akten, die niemand liest.</p>

<p><strong>Viertens, die Eskalation in Richtung Aufsicht ist binär.</strong> Entweder respektiert die Gemeinde die Regeln, oder der Staatsrat setzt die Steuern fest. Keine öffentlichen Zwischenstufen, kein progressives Warnsignal, keine strukturierte Begleitung vergleichbar mit der Solothurner <em>Watchlist</em>.</p>

<p>Der Fall Ursy illustriert diese Grenzen. Als der Bericht über die Rechnung 2025 an die an der Gemeindeversammlung anwesenden Bürger verteilt wurde, erstarrten mehrere Gesichter beim Aufschlagen von Seite 30. Hier der Grund. Der Nettoverschuldungsgrad erreicht <strong>331 %</strong> — also 131 Punkte über der kantonalen Wachsamkeitsschwelle. Der Selbstfinanzierungsgrad ist gegenüber 21 % im Jahr 2024 auf <strong>1 %</strong> gefallen. Die Pro-Kopf-Nettoverschuldung beträgt <strong>9 088 Franken</strong>. Das Schlussdefizit ist nur dank einer Entnahme von 995 311 Franken aus der Aufwertungsreserve auf 179 720 Franken begrenzt; diese Reserve wird zwischen 2030 und 2031 aufgebraucht sein. Auf dem Papier müsste die Situation Artikel 19 OFCo auslösen. Aber da der Fünfjahresdurchschnitt noch nicht gekippt ist und der Begleitmechanismus nicht öffentlich ist, erfolgt die formelle Auslösung spät und diskret.</p>

<p>Auf kantonaler Ebene dokumentiert der Bericht über die Gemeindefinanzen 2024 des Amts für Gemeinden einen besorgniserregenden Befund: <strong>55 von 126 Gemeinden weisen ein operatives Defizit aus</strong>; diese Zahl steigt auf <strong>73 von 126</strong> — also 58 % — wenn man die Finanzoperationen ausschliesst. Die kumulierten Reserven von 1,9 Milliarden dienen noch als bilanzielles Polster. Aber dieses Polster verdeckt mehr als es heilt.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Vier Verläufe, eine Konvergenz</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Kein rigoroser Vergleich über zehn oder fünfzehn Jahre erlaubt es heute, die kausale Wirkung der schweizerischen kommunalen Schuldenbremsen präzise zu messen — die Perioden 2010-2025 sind wirtschaftlich zu mild, um klare Kontraste hervorzubringen. Doch vier aufschlussreiche Verläufe aus offiziellen Quellen verdienen es, einander gegenübergestellt zu werden.</p>

<table border="1" cellpadding="8" cellspacing="0" style="border-collapse: collapse; width: 100%; font-size: 0.9em;">
<thead>
<tr style="background-color: #f2f2f2;">
<th>Gebiet</th>
<th>System</th>
<th>Schlüsselindikator</th>
<th>Aktueller Verlauf</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Luzern</strong></td>
<td>FHGG seit 2018, strenge quantitative Schuldenbremse</td>
<td>Durchschnittlicher Selbstfinanzierungsgrad</td>
<td>Gestiegen von 108 % (2020) auf 121 % (2022); 51 von 80 Gemeinden bauen aktiv Schulden ab</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Solothurn</strong></td>
<td>§ 136 GG + <em>Watchlist</em></td>
<td>Gestufte Aufsicht</td>
<td>Mehrheit der Einwohnergemeinden bleibt in Anfangsphasen ohne Aufsichtseingriff</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Waadt</strong></td>
<td>Verschuldungsobergrenze pro Legislatur</td>
<td>Aggregierte Gemeindeverschuldung</td>
<td>+27 % in zehn Jahren (5,30 → 6,75 Mrd. CHF), während sich der Kanton um 35 % entschuldete</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Deutschland</strong></td>
<td>Keine kommunale Schuldenbremse (Art. 109 GG)</td>
<td>Kumuliertes Gemeindedefizit</td>
<td>Rekord von 31,9 Mrd. EUR im Jahr 2025, schlechtester Wert seit der Wiedervereinigung</td>
</tr>
</tbody>
</table>

<p>Diese Verläufe beweisen für sich genommen nicht die Kausalität einer quantitativen Schuldenbremse. Doch ihre Konvergenz lässt sich schwer ignorieren. Wo die kommunale Schuldenbremse kalibriert und kodifiziert ist, bleiben die Aggregate gesund. Wo sie schwach, abwesend oder umgangen wird, neigen die Verläufe dazu, in messbarem Tempo auseinanderzudriften. Die kommunale Schuldenbremse ist kein Wundermittel. Doch ihre Abwesenheit oder Schwäche scheint die Gemeinden — und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger — zu kosten, die die Folgen in Form von Steuererhöhungen, Leistungskürzungen oder Lasten zwischen den Generationen tragen.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Was der 26. April wirklich bedeutet hat</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Am 2. Dezember 2001 nehmen 84,7 % der Schweizerinnen und Schweizer eine präventive Schuldenbremse auf Bundesebene an, während die Verschuldung noch beherrschbar ist. Am 26. April 2026 lehnen 68,57 % der Freiburgerinnen und Freiburger einen Sanierungsplan ab, der als unverzichtbar präsentiert wurde, aber als zu spät und ungerecht verteilt wahrgenommen wurde.</p>

<p>Vorsicht vor Überinterpretationen. <strong>Diese Abstimmung beweist nicht, dass das Freiburger Stimmvolk eine verstärkte kommunale Schuldenbremse wünscht</strong> — die Frage wurde nicht gestellt. Eine aufmerksame Lektüre der Argumente des Referendums zeigt sogar, dass die Gegner der LAFE für die Erhaltung der öffentlichen Leistungen plädierten und der bürgerlichen Mehrheit vorwarfen, die Steuereinnahmen in der Vergangenheit zu stark gesenkt zu haben. Die Abstimmung betraf die <em>Methode</em> der Sanierung, nicht das Prinzip der Strenge.</p>

<p>Was man hingegen festhalten kann, ist Folgendes. Das LAFE sah Lastenverschiebungen vom Kanton zu den Gemeinden vor — auf den ersten Blick bescheiden (rund 10 Millionen kumuliert über drei Jahre gemäss den Zahlen des Staatsrats), aber sie kommen zu allen bereits auf den Gemeindebudgets lastenden Drücken hinzu. Die Ablehnung vom 26. April hebt die verfassungsmässige Gleichgewichtsverpflichtung des Kantons nicht auf; sie verkompliziert sie. Der Staatsrat muss bis zur Junisession ein « zweites » Budget 2026 vorlegen, und die Gegner verlangen nun den Rückzug des gesamten PAFE-Programms, das Verbesserungen von 405 Millionen über 2026-2028 vorsah.</p>

<p>In diesem Zusammenhang <strong>hängt</strong> die Debatte über die kommunale Schuldenbremse nicht vom LAFE-Resultat <strong>ab</strong>; sie wird einfach dringender. Die Freiburger Gemeinden werden, auf die eine oder andere Weise, einen Teil der bevorstehenden kantonalen Anpassung absorbieren müssen. Ohne robusten Steuerungsmechanismus werden sie es im Blindflug, in der Notlage und wahrscheinlich ungleich tun — zwischen jenen mit Reserven und jenen ohne. Die präventive kommunale Schuldenbremse ist kein Akt der Unterwerfung unter die Sparpolitik. Sie ist genau das Gegenteil: Sie ermöglicht es einer Gemeinde, die Hand auf ihre eigenen Entscheidungen zu behalten, wenn der Kanton seine eigene verliert.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Das LCo ist verabschiedet — die Baustelle bleibt offen</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Ein juristischer Punkt, der häufig verwechselt wird. Die Totalrevision des LCo, an die man als natürliches Gesetzgebungsvehikel hätte denken können, wurde Ende März 2026 mit 93 Stimmen ohne Gegenstimme verabschiedet. Doch seit 2018 regelt das LCo die Gemeindefinanzen nicht mehr. Um eine robuste kommunale Schuldenbremse zu kalibrieren, ist das richtige Vehikel das LFCo und seine Anwendungsverordnung, die OFCo.</p>

<p>Drei konkrete Wege könnten eine Motion oder eine Initiative speisen.</p>

<p>Erstens: <strong>die Auslöseschwelle von Artikel 19 OFCo</strong> von 200 % auf 150 % senken, in Übereinstimmung mit dem Solothurner Standard. Diese Anpassung allein hätte die Begleitung von Ursy deutlich vorgezogen.</p>

<p>Zweitens: <strong>den Fünfjahresdurchschnitt auf drei Jahre verkürzen</strong>, um die Reaktivität des Mechanismus zu erhöhen, und die Selbstfinanzierungsregel durch einen begrenzten Schuldendienstindikator nach Luzerner Modell ergänzen.</p>

<p>Drittens: <strong>die Watchlist des Amts für Gemeinden öffentlich kodifizieren</strong>, mit ihren bezifferten Stufen und ihrer Sequenzierung, nach dem Vorbild des Solothurner Amts für Gemeinden. Eine Gemeinde muss zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sie steht und was dies bedeutet.</p>

<p>Zwei ernsthafte Einwände verdienen es, frontal angegangen zu werden.</p>

<p>Der erste betrifft die <strong>Gemeindeautonomie</strong>. Eine kantonale kommunale Schuldenbremse mit niedriger Schwelle schreibt den Gemeinden nicht vor, was sie zu tun haben; sie legt einen Aufmerksamkeits-Sockel fest, jenseits dessen ein Begleitmechanismus aktiv wird. Die Gemeinden bleiben in ihren Entscheidungen frei, solange sie in der grünen Zone bleiben. Das Neuenburger Modell — ein einheitliches LFinEC für Staat und Gemeinden — beweist seit fast zwanzig Jahren, dass man die Anforderungen vereinheitlichen kann, ohne die Gemeindeautonomie zu verletzen.</p>

<p>Der zweite betrifft das Risiko, dass die Schuldenbremse die <strong>öffentliche Investitionstätigkeit ausbremst</strong>. Dieses Argument hört man auf der Linken in der Romandie, und es ist nicht ohne Gewicht: Wasser, Schulen, Mobilität, Energiewende — die Gemeinden haben Investitionen vorzunehmen, die nicht warten können, bis die Kennzahlen ideal sind. Doch die Luzerner Zahlen liefern eine empirische Antwort: Unter dem FHGG-Regime ist die Investitionsquote der Luzerner Gemeinden seit 2018 auf hohem Niveau geblieben (rund 13-14 % der laufenden Aufwendungen), und die Gemeinden sind nicht von ihren grossen Bauvorhaben abgeschnitten — sie sind einfach gezwungen, einen Mindestanteil selbst zu finanzieren, statt sie vollständig auf die Schulden abzuwälzen. Eine gut kalibrierte Schuldenbremse tötet die Investition nicht; sie zwingt sie zu einer progressiven Selbstfinanzierungsdisziplin. Das ist eine anspruchsvolle Vorgabe, aber genau sie ermöglicht es den nachfolgenden Generationen, ihrerseits über Investitionsspielräume zu verfügen, statt mit Schulden zu beginnen, die ihre Vorgänger angehäuft haben.</p>

<p>Keiner dieser drei Wege erfordert eine Revolution. Alle existieren bereits in Nachbarkantonen und funktionieren. Die Freiburger Debatte nach der LAFE ist genau der Moment, sie zu ergreifen.</p>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Vorausschauen, kalibrieren, verankern</h2>
<p>&nbsp;</p>

<p>Die Schuldenbremse ist keine Ideologie. Sie ist eine Disziplin. Der Bund hat sie 2003 angenommen und ist besser dran. Die meisten Kantone haben sie übernommen, mit ungleichen, aber konvergenten Resultaten. Ein Teil der deutschschweizerischen Gemeinden ist gefolgt.</p>

<p>Ich habe diese Disziplin in St. Gallen während meines Studiums und darüber hinaus erlebt. Ich habe sie in Olten und in der Zürcher Agglomeration wiedergefunden. Ich habe sie dann gesucht, als ich in die Romandie zurückkehrte, und ich habe sie nicht gefunden. Nicht weil die romandischen Gemeinden weniger seriös wären — sie sind es nicht, ich habe in beiden Schweizen genug an Sitzungen teilgenommen, um es zu wissen. Sondern weil ihnen niemand die gleichen Messinstrumente gegeben hat.</p>

<p>Dreissig Jahre Arbeit in beiden Sprachen, zehn Jahre im Kanton St. Gallen, zehn Jahre in Zürich und heute Freiburg: Wenn der Röstigraben der Gemeindefinanzen mich eines lehrt, dann dies — der Unterschied zwischen den beiden Schweizen in dieser Frage ist nicht kulturell im essenzialistischen Sinn, sondern institutionell. Die Solothurner sind nicht von Natur aus vorsichtiger; sie haben eine <em>Watchlist</em>. Die Luzerner sind nicht temperamentsmässig strenger; sie haben das FHGG. Die deutschschweizerische kommunale Strenge stützt sich auf Instrumente. Diese Instrumente sind reproduzierbar. Die Romandie kann sie übernehmen — Neuenburg hat es teilweise getan, Freiburg könnte das nächste sein.</p>

<p>Vorausschauen, statt erleiden. Eine solide kommunale Schuldenbremse kalibrieren — weder als Solothurner Import noch als westschweizerische Vagheit, sondern als selbstbewusste Freiburger Lösung. Und sie im Gesetz verankern, bevor uns die nächste LAFE zwingt, dies in der Notlage zu tun.</p>

<p>Bleibt die Frage, wer die Baustelle eröffnet. Ein Brief an die für institutionelle Dossiers zuständigen Grossräte. Eine gemeinsame Arbeit mit dem Verband der Freiburger Gemeinden. Und, falls das Parlament zögert, die Hinterlegung einer kantonalen Volksinitiative. Keiner dieser drei Wege wurde zu diesem Thema in Freiburg bisher beschritten. Das Feld ist offen. Ich bin bereit, es mit jenen zu beackern, die diese Diagnose teilen.</p>

<hr>

<p style="font-style: italic; color: #595959;">Bleibt eine Frage, die dieser Artikel nicht gestellt hat und die separat behandelt werden sollte: Funktioniert dieses System, selbst durch eine robuste kommunale Schuldenbremse ergänzt, wirklich als Haushaltsdisziplin — oder ist es nicht teilweise ein stiller Mechanismus zur Kaskadenverschiebung von Lasten, vom Bund zu den Kantonen, dann von den Kantonen zu den Gemeinden? Das Projekt « Aufgabenentflechtung 27 », dessen Zwischenbericht am 24. April 2026, zwei Tage vor der LAFE-Abstimmung, veröffentlicht wurde, stellt die Frage für das Paar Bund-Kantone. Es lässt die Gemeindeebene aus. Der zweite Teil dieses Diptychons wird genau diesen blinden Fleck behandeln und vier Prinzipien für eine integrierte Neugestaltung des schweizerischen Finanzföderalismus vorschlagen.</p>

<hr>

<p>&nbsp;</p>
<h2 style="margin-top: 40px; margin-bottom: 20px;">Quellen</h2>
<p>&nbsp;</p>

<h3>Bundes-Schuldenbremse und theoretischer Rahmen</h3>
<ul>
<li>Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), <em>Die Schuldenbremse</em>, Broschüre des EFD, 17. August 2023.</li>
<li>EFV, Mitteilung « Die Schuldenbremse, Grundpfeiler der Schweizer Haushaltspolitik, feiert ihr 20-jähriges Bestehen », 5. September 2023.</li>
<li>Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Seite « Verschuldung des Bundes », Stand 2025.</li>
<li>Kaspar Villiger, « Rückblick auf die Entstehung der Schuldenbremse », <em>Die Volkswirtschaft</em>, November 2023.</li>
<li>Christian Pfeil und Lars P. Feld, <em>Does the Swiss Debt Brake Induce Sound Federal Finances? A Synthetic Control Analysis</em>, Public Finance Review, 2024.</li>
<li>Martin Mosler und Christoph Schaltegger, <em>The Swiss Debt Brake Is Democratic, Strict, Transparent, and Binding</em>, The Economists' Voice, 2024.</li>
<li>Avenir Suisse, <em>Die Schuldenbremse lockern: nichts ist gratis</em>, 2024.</li>
</ul>

<h3>Kantone und allgemeine Theorie</h3>
<ul>
<li>Lars P. Feld, Gebhard Kirchgässner et al., <em>On the Effectiveness of Debt Brakes: The Swiss Experience</em>, CREMA Working Paper; und <em>Fiscal Institutions at the Cantonal Level in Switzerland</em>, Swiss Journal of Economics and Statistics, 2013.</li>
<li>IDHEAP-UNIL, <em>Vergleich der kantonalen und kommunalen Finanzen</em>, jährliche Reihe seit 1999.</li>
<li>Katharina Hofer und Matthias Holzhey (UBS), « Kantonale Finanzen: gewappnet gegen Gegenwind? », <em>Die Volkswirtschaft</em>, November 2023.</li>
<li>Mireille Yerly, « Haushaltsregeln zwischen Flexibilität und Strenge: die Lage der Schweizer Kantone », <em>Die Volkswirtschaft</em>, Juni 2014.</li>
<li>Bernard Dafflon, verschiedene Arbeiten zu den Schweizer Lokalfinanzen, Universität Freiburg.</li>
</ul>

<h3>Luzern</h3>
<ul>
<li>Kanton Luzern, <em>Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden</em> (FHGG, SRL Nr. 160), 20. Juni 2016.</li>
<li>Kanton Luzern, <em>Finanzhaushaltsverordnung der Gemeinden</em> (FHGV).</li>
<li>Finanzdepartement Kanton Luzern, <em>Handbuch zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden</em>.</li>
<li>LUSTAT Statistik Luzern, kommunale Finanzkennzahlen 2019-2023.</li>
<li>Stadt Luzern, <em>Bericht und Antrag 18/2023 — Teilrevision der Gemeindeordnung und Anpassung der Schuldenbremse</em>; <em>Aufgaben- und Finanzplan 2025-2028</em>.</li>
</ul>

<h3>Solothurn</h3>
<ul>
<li>Kanton Solothurn, Amt für Gemeinden, Seite « Schuldencontrolling Gemeinden », § 136 Abs. 3 und 211 ff. Gemeindegesetz.</li>
</ul>

<h3>Zürich</h3>
<ul>
<li>Kanton Zürich, <em>Gemeindegesetz</em> vom 20. April 2015, in Kraft seit 2018.</li>
<li>Kanton Zürich, Gemeindeamt, <em>Handbuch über den Finanzhaushalt der Zürcher Gemeinden</em>, Version 2021.</li>
<li>VZF, <em>Finanzielle Führung von Zürcher Gemeinden und Städten</em>, 2021.</li>
<li><em>NZZ</em>, « Zürich: Schuldenbremse ist politisch ein Erfolg und doch umstritten », Oktober 2023.</li>
</ul>

<h3>Bern</h3>
<ul>
<li><em>Der Bund / Berner Zeitung</em>, Artikel zu den Schuldenbremse-Abstimmungen der Stadt Bern (2011, 2015, 2020).</li>
<li>Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Seite Gemeindefinanzen.</li>
</ul>

<h3>Waadt</h3>
<ul>
<li>Kanton Waadt, <em>Gemeindegesetz</em> (LC, BLV 175.11), insbesondere Art. 143; <em>Hilfsmittel zur Festlegung der Verschuldungsobergrenze 2021-2026</em>.</li>
<li>Verband der Waadtländer Gemeinden (UCV), <em>Verschuldungsobergrenze: Anwendung</em>, 2019, und Publikation « Gemeindefinanzen », September 2025.</li>
<li>Kanton Waadt, Mitteilung « Defizitäre Rechnungen: Der Staatsrat muss das Finanzsanierungsgesetz aktivieren », 2025.</li>
</ul>

<h3>Genf</h3>
<ul>
<li>Kanton Genf, <em>Gesetz über die Verwaltung der Gemeinden</em> (LAC, B 6 05) und <em>Anwendungsverordnung</em> (RAC).</li>
<li>Kanton Genf, <em>Gesetz über die administrative und finanzielle Verwaltung des Staates</em> (LGAF, D 1 05).</li>
<li>Grosser Rat des Kantons Genf, Gesetzesentwurf 13507 zur Änderung des LAC (konjunkturelle Reserve), 2024-2025.</li>
<li>Stadt Genf, Mitteilung zum Budgetentwurf 2026.</li>
</ul>

<h3>Wallis</h3>
<ul>
<li>Kanton Wallis, <em>Gemeindegesetz</em> (RS 175.1), Art. 80-82.</li>
<li>Kanton Wallis, <em>Verordnung über die Finanzverwaltung der Gemeinden</em> (RS 611.102).</li>
<li>Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (SAIC) des Wallis.</li>
<li>RTS, « Der Walliser Grosse Rat genehmigt das Budget 2026, streicht aber den vollen Teuerungsausgleich », 19. Dezember 2025.</li>
</ul>

<h3>Neuenburg</h3>
<ul>
<li>Kanton Neuenburg, <em>Gesetz über die Finanzen des Staates und der Gemeinden</em> (LFinEC, RSN 601), 24. Juni 2014.</li>
<li>Stadt Neuenburg, <em>Kommunales Finanzreglement</em> (RCF), 7. Juni 2021.</li>
<li>Kanton Neuenburg, Mitteilung « Finanzielle Steuerung: Priorität auf Stabilität und Investitionen », 31. August 2018.</li>
<li>KOF (ETH Zürich), Florian Chatagny, Studie zur Glättung der Steuereinnahmen und zur Neuenburger Schuldenbremse, 2018.</li>
<li>Canal Alpha, « Neuenburg lockert die Schuldenbremse », Februar 2026.</li>
</ul>

<h3>Jura</h3>
<ul>
<li>Kanton Jura, <em>Berichte über die Gemeindefinanzen 2022 und 2023</em>, Beauftragter für Gemeindeangelegenheiten.</li>
<li>Kanton Jura, Mitteilungen « Projekt Schuldenbremse » (2007), « Übergangsanpassung der Schuldenbremse » (2024) und « Volksannahme 70,1 % » (18. Mai 2025).</li>
</ul>

<h3>Freiburg — Rechtlicher Rahmen und Finanzen</h3>
<ul>
<li>Kanton Freiburg, <em>Gemeindegesetz</em> (LCo, RSF 140.1), Fassung von 1980 sowie vom Grossen Rat mit 93 Stimmen ohne Gegenstimme verabschiedete Totalrevision (März 2026).</li>
<li>Kanton Freiburg, <em>Gesetz über die Gemeindefinanzen</em> (LFCo, RSF 140.6) vom 22. März 2018.</li>
<li>Kanton Freiburg, <em>Verordnung über die Gemeindefinanzen</em> (OFCo, RSF 140.61), in Kraft seit 1. Januar 2021, Art. 19, 32, 33.</li>
<li>Amt für Gemeinden (SCom) des Kantons Freiburg, Seite « Konzept der finanziellen Aufsicht », Umsetzung 2026; <em>Bericht über die Gemeindefinanzen 2024</em>.</li>
<li>Direktion der Institutionen, der Land- und Forstwirtschaft (DIAF), Seiten « Totalrevision des Gemeindegesetzes » und « Volksabstimmung LAFE vom 26. April 2026 ».</li>
<li>RTS, « Das Freiburger Parlament nimmt die Revision des Gemeindegesetzes an », März 2026.</li>
<li>Staatsrat des Kantons Freiburg, Mitteilung « Der Staatsrat nimmt die Ablehnung durch die Freiburger Bevölkerung zur Kenntnis », 27. April 2026.</li>
<li><em>Le Temps</em>, « Das Finanzsanierungsgesetz in Freiburg abgelehnt », 26. April 2026; RTS, <em>Forum</em>, 26.-27. April 2026; <em>La Liberté</em>, Live-Berichterstattung über die Abstimmungen vom 26. April 2026.</li>
</ul>

<h3>Ursy und Montet (Glâne)</h3>
<ul>
<li>Gemeinde Ursy, <em>Bericht über die Rechnung 2025</em>, Kapitel 11 Seite 30; Protokolle der Gemeindeversammlungen vom 26. Mai 2025, 15. Dezember 2025 und 20. April 2026.</li>
<li>Gemeinde Montet (Glâne), Protokolle des Gemeinderats (Legislatur vor der Fusion mit Ursy).</li>
</ul>

<h3>Forel (Lavaux)</h3>
<ul>
<li>Gemeinde Forel (Lavaux), Protokolle des Gemeinderats (zwei Legislaturen, waadtländische Legislativebene).</li>
</ul>

<h3>Internationaler Vergleich</h3>
<ul>
<li>Statistisches Bundesamt (Destatis), vorläufige Daten 2025 zu den deutschen Gemeindedefiziten; <em>Staatsverschuldung.de</em>, Analysen 2026.</li>
<li>Bundesministerium der Finanzen (Deutschland), <em>Schuldenbremse — Art. 109 und 115 GG</em>, Bestimmungen ausschliesslich für Bund und Länder.</li>
<li>Direction générale du Trésor (Frankreich), « Schweiz: wirtschaftliche und finanzielle Lage », 2025.</li>
</ul>

     </div>
     <br style="clear:both;"/>
    ]]>
   </content>
   <link rel="alternate" href="https://www.le-blog-de-mathieu-janin.net/Schuldenbremse-1-2-Der-Schweizer-Erfolg-der-an-der-Tür-der-Gemeinden-Halt-macht_a850.html" />
  </entry>
</feed>
