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Schuldenbremse (2/2): Die Schweiz hat ihre Ebenen diszipliniert, nicht die Flüsse dazwischen

Mardi 5 Mai 2026

Warum die helvetische Schuldenbremse auch als stiller Mechanismus für die kaskadierende Verschiebung von Lasten gewirkt hat — und warum das seit dem 24. April 2026 laufende Projekt «Aufgabenteilung 27» es sich nicht leisten kann, die dritte Ebene auszulassen. Zweiter Teil eines Diptychons über den schweizerischen Finanzföderalismus.


Zwei Daten im Abstand von 48 Stunden

Am 24. April 2026 veröffentlichen Bund und Kantone den Zwischenbericht zum Projekt «Aufgabenteilung 27». Geschätztes Volumen: 4 Milliarden Franken an Aufgaben, die zum Bund übergehen sollen, 4,8 Milliarden zu den Kantonen. Erklärtes Prinzip: strikte Haushaltsneutralität. Vernehmlassung offen bis Anfang Juli, Schlussbericht für Ende 2027 erwartet.
Am 26. April 2026, also achtundvierzig Stunden später, lehnen die Freiburgerinnen und Freiburger mit 68,57 Prozent das Gesetz über die Sanierung der Staatsfinanzen (LAFE) ab — ein Gesetz, das unter anderem Lastenverschiebungen vom Kanton zu den Gemeinden vorsah.
Achtundvierzig Stunden. Auf der einen Seite ein nationales Vorhaben, das die Aufgabenverteilung zwischen zwei staatlichen Ebenen in 21 Aufgabengruppen kammartig durchgeht. Auf der anderen Seite ein Volksreferendum, das genau eine Verschiebung zur dritten Ebene sanktioniert — jene Ebene, die «Aufgabenteilung 27» sorgfältig aus seinem Perimeter ausgeklammert hat.
Der erste Teil dieses Diptychons, in der vergangenen Woche erschienen, vertrat eine begrenzte These: Die Westschweiz und der Kanton Freiburg täten gut daran, sich eine robuste kommunale Schuldenbremse zu geben, kalibriert an den deutschschweizerischen Modellen. Die Diagnose stimmt, ist aber unvollständig. Die kommunale Schuldenbremse zu ergänzen wird nicht reichen. Denn die Frage, die nach dem Zusammentreffen vom 24. und 26. April offen bleibt, geht tiefer. Hat die helvetische Schuldenbremse wirklich als Haushaltsdisziplin gewirkt? Oder ist sie auch — teilweise — ein stiller Mechanismus für die kaskadierende Verschiebung von Lasten? Und wenn ja: Wie reformieren, ohne kaputtzumachen, was funktioniert?
Diesem Untersuchungspfad geht der zweite Teil nach.
 

Der bundesseitige Erfolg, nur ein Teil der Geschichte

 
Die Zahlen der bundesseitigen Schuldenbremse kennt man. Verschuldung des Bundes zwischen 2003 und 2019 um 27 Milliarden Franken reduziert. Schuldenquote des Bundes 2019 bei 13,5 Prozent des BIP, Ende 2025 bei 16,1 Prozent — auch nach der Pandemie. Laut Avenir Suisse hätten sich ohne Schuldenbremse seit 2003 rund 275 Milliarden zusätzliche Schulden angehäuft. Das alles stimmt.
Doch diese Zahlen beschreiben nur eine Ebene. Was geschah in der gleichen Zeit auf den beiden Ebenen darunter?
Auf kantonaler Ebene blieb die mediane Verschuldung zwischen 2010 und 2020 stabil bei rund 15 Prozent des kantonalen BIP. Scheinbar beruhigend. Doch betrachten wir die Lastenaggregate näher. Im Kanton Freiburg, der regelmässig zu den am besten geführten der Schweiz zählt — Avenir Suisse hält im März 2026 fest, dass Freiburg zu den nur vier Kantonen gehört (mit Neuenburg, Wallis und Zug), die für 2025 ein ausgeglichenes oder Überschuss-Budget veranschlagt haben — haben sich die kantonalen Staatsausgaben zwischen 2003 und 2023 verdoppelt, und die Lasten der Freiburger Gemeinden sind in derselben Zeit um 66 Prozent gestiegen. Der Nachbarkanton Waadt zeigt den schärfsten Kontrast: über zehn Jahre kantonale Verschuldung um 35 Prozent gesunken, kommunale Verschuldung um 27 Prozent gestiegen.
Diese beiden Verläufe gleichen sich nicht aus. Sie addieren sich. Die Summe aus kantonaler und kommunaler Verschuldung ist in mehreren Westschweizer Kantonen gestiegen, während die Bundesverschuldung sank. Das ist kein arithmetischer Zufall. Es ist das, was geschieht, wenn jede Ebene für sich genommen einer Disziplin unterliegt, aber niemand die Flüsse zwischen den Ebenen im Griff hat.
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) selbst hat es im September 2024 gesagt, durch ihren Präsidenten Markus Dieth: «Direkte Lastenverschiebungen, die den Kantonen keinen Handlungsspielraum lassen, sind keinesfalls Sparmassnahmen und werden von den Kantonsregierungen entschieden zurückgewiesen.» Florence Nater, Vizepräsidentin der KdK, hat im Juni 2025 nachgelegt: «Eine Sanierung des Bundeshaushalts kann von den Kantonen unterstützt werden, sie darf aber nicht zu deren Lasten durch einseitige Lastenverschiebungen erfolgen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hätten dabei nichts zu gewinnen.»
Wenn das institutionelle Organ, das die 26 Kantonsregierungen vertritt, Lastenverschiebungen offiziell und öffentlich als falsche Haushaltsgewinne bezeichnet, ist das kein Verdacht mehr. Es ist eine Feststellung, die auf höchster institutioneller Ebene der Schweiz geteilt wird. Die helvetische Haushaltsdisziplin ist ein Erfolg in dem Sinne, dass jede Ebene — einzeln gemessen — ihre Aggregate gehalten hat. Sie ist ein Teilerfolg in dem Sinne, dass die Summe der einzelnen Disziplinen keine Gesamtdisziplin hervorgebracht hat.
Das nenne ich den systemischen Optikeffekt. Die Schulden sinken auf der beobachteten Ebene, weil ein Teil der Lasten auf die Ebene darunter abrutscht. Aus Sicht des Bundes ist die Schuldenbremse ein Erfolg. Von unten gesehen wird dieser Erfolg von einer Verschiebung begleitet.
 

Die Kaskade in drei Stufen

 
Der Mechanismus wurde im Juni 2025 erkennbar, als die KdK zum ersten Mal ausdrücklich schrieb, das Entlastungsprogramm 27 des Bundes werde «erhebliche Lastenverschiebungen zu den Kantonen und Gemeinden» nach sich ziehen. Die vollständige Kaskade ist damit von der dazu am ehesten berufenen Institution benannt.
Untersuchen wir sie konkret in Freiburg.
Erste Verschiebung: vom Bund zu den Kantonen. Der Bund strebt ab 2027 mit seinem Entlastungsprogramm Einsparungen von 3 Milliarden Franken an. Ein wesentlicher Teil dieser Einsparungen läuft über die Reduktion von Transfers an die Kantone in gemeinsam finanzierten Bereichen — Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, Bildung, Regionalverkehr. Die Kantone, die in diesen Aufgaben vertraglich gebunden sind, fangen dies auf.
Zweite Verschiebung: vom Kanton zu den Gemeinden. Um den Rückgang der Bundestransfers zu absorbieren, suchen die Kantone, die unter Haushaltsausgleichszwang stehen (was inzwischen für fast alle gilt), ihrerseits einen Teil zu den Gemeinden zu verschieben. Die Freiburger LAFE sah unter ihren 18 Massnahmen mehrere Anpassungen der Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden vor. Auf dem Papier ein bescheidenes Volumen — gemäss den Zahlen des Staatsrats rund 10 Millionen kumuliert über drei Jahre. Aber dieses bescheidene Volumen schreibt sich in ein umfassenderes Sanierungsprogramm (PAFE) ein, das zwischen 2026 und 2028 Verbesserungen von 405 Millionen Franken vorsieht.
Dritte Verschiebung: von den Gemeinden zu Steuerzahlenden und Leistungen. Die Gemeinden, eingeklemmt zwischen starren eigenen Einnahmen (im Wesentlichen die Steuer, gedeckelt durch interkommunale und kantonale Konkurrenz) und steigenden Lasten, haben nur noch drei Hebel: die Steuerfüsse erhöhen, die Leistungen kürzen oder sich stärker verschulden. In Ursy, wo ich an der Gemeindeversammlung sitze, dokumentiert die Rechnung 2025 die dritte Option mit brutaler Klarheit: Nettoverschuldungsquotient von 331 Prozent, Selbstfinanzierungsgrad von 1 Prozent. Der Spielraum schrumpft sichtbar.
Am 26. April hat das Freiburger Volk die zweite Verschiebung gestoppt. Doch die erste — das Entlastungsprogramm 27 des Bundes — ist auf Bundesebene weiter in Bewegung. Der Kanton wird sie ohne LAFE-Polster abfedern müssen. Der Druck auf die Gemeinden verschwindet mit der Ablehnung nicht; er verteilt sich neu im «Voranschlag bis» 2026, den der Staatsrat dem Grossen Rat in der Junisession unterbreiten muss, mit Inkrafttreten am 1. Juli.
Die Kaskade ist am 26. April nicht angehalten worden. Sie wurde an einer bestimmten Stelle nur einen Schritt gebremst. Die systemische Diagnose bleibt unverändert.
 

NFA 2008: Was versucht wurde, was gefehlt hat

 
Um zu verstehen, warum die Kaskade existiert, muss man zur grossen Reform von 2008 zurückkehren: zur NFA, der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. In der Volksabstimmung im November 2004 mit 64 Prozent angenommen, am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Erste fundamentale Neuordnung der institutionellen Beziehungen der Schweiz seit 1848.
Das angekündigte Ziel war zweigeteilt. Den Finanzausgleich neu organisieren, also die Ausgleichsflüsse zwischen reicheren und ärmeren Kantonen. Und die Aufgaben entflechten, also jede Aufgabe der angemessensten Ebene zuweisen, ohne undurchsichtige Mitfinanzierungen.
Beim ersten Teil: Erfolg. Der heutige Finanzausgleich verteilt 2026 6,4 Milliarden Franken um, davon zwei Drittel über den Bund, und die Disparitäten zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen sind deutlich gesunken. Dieser Mechanismus funktioniert, trotz der Kritik am entschuldigenden Effekt für die Empfängerkantone.
Beim zweiten Teil: Teilversagen. Wie Avenir Suisse in seiner Studie NFA 2 — Für eine Revitalisierung des Schweizer Föderalismus (2017, aktualisiert 2021) dokumentiert hat: «Mit der NFA wurden nur 40 Prozent der Verbundaufgaben entflochten, während Bund und Kantone für 17 Aufgaben weiterhin gemeinsam zuständig sind.» Von den 53 vor 2008 gemeinsam finanzierten Aufgaben wurden nur 21 klar entflochten und neu zugewiesen. Der Rest — die Mehrheit — blieb in der Mitfinanzierung.
Bernard Dafflon, emeritierter Professor für öffentliche Finanzen an der Universität Freiburg, hatte die Diagnose bereits 2010 gestellt, in seinem UNIFR Working Paper Local debt: from budget responsibility to fiscal discipline. Seine These war klar: Haushaltsdisziplin auf einer Ebene macht nur Sinn, wenn die Aufgabenverteilung zwischen den Ebenen klar und stabil ist. Wenn sie es nicht ist, produziert die Disziplin Verschiebung statt Einsparung. Fünfzehn Jahre später dokumentiert genau dies der helvetische Verlauf 2008-2025.
Die NFA hat die finanziellen Flüsse diszipliniert (Finanzausgleich), aber die Disziplin der Aufgabenflüsse (Entflechtung) unvollendet gelassen. Das Ergebnis zwei Jahrzehnte später ist genau das, was man beobachtet: ein System, in dem jede Ebene gehalten wird, in dem aber die Aufgaben zwischen den Ebenen ohne Gesamtsteuerung gleiten.
Avenir Suisse hat in derselben Studie einen Ausweg vorgeschlagen: einen automatischen Mechanismus zur Übertragung der Steuerhoheit, in der Bundesverfassung verankert. Das Prinzip: Bei jeder Aufgabenverschiebung von einer Ebene zur anderen erfolgt gleichzeitig und proportional die Übertragung der entsprechenden Steuerkompetenz. Schluss mit ad hoc geführten politischen Debatten bei jeder Anpassung. Eine Regel, automatisch, die die Haushaltsneutralität durchsetzbar und operativ macht. Das vorgesehene Volumen für die Kantone betrug rund 10 Milliarden Franken.
Dieser Vorschlag, von einem liberalen Think Tank formuliert, wurde im Projekt «Aufgabenteilung 27» nicht aufgenommen. Eine Lücke, die die Fortsetzung der Baustelle korrigieren sollte.
 

Aufgabenteilung 27: ein Projekt mit zwei Ebenen, mit Vernehmlassung auf drei

 
Das Projekt «Aufgabenteilung 27», im Juni 2024 vom Bundesrat und der Konferenz der Kantonsregierungen lanciert, ist die logische Fortsetzung der NFA. Sein Anspruch ist explizit: jene Aufgaben aufnehmen, die die NFA 2008 nicht entflechten konnte, und 21 Aufgabengruppen tabulos prüfen.
Der am 24. April 2026 veröffentlichte Zwischenbericht liefert ein erstes Urteil. Von den 21 untersuchten Gruppen weisen 14 ein Entflechtungspotenzial auf. Ein Konsens hat sich in rund der Hälfte der 14 Bereiche gebildet (Ergänzungsleistungen, Schieneninfrastruktur, Militärverwaltung, Beihilfen für die tertiäre Bildung). Für die andere Hälfte stehen Varianten weiterhin in Diskussion (Regionalverkehr, Strassenfinanzierung, Berufsbildung, Baukultur).
Es ist ein ernsthaftes, ehrgeiziges, langfristig geführtes und politisch legitimes Projekt. Es verdient Anerkennung.
Doch es hat einen blinden Fleck. Das Projekt prüft die Verteilung zwischen zwei Ebenen: Bund und Kantonen. Nicht drei. Die bis Anfang Juli 2026 laufende Vernehmlassung steht den «Kantonen, Städten und Gemeinden» offen — eine kosmetische Formulierung: Die Gemeinden werden angehört, aber der Perimeter des Projekts schliesst sie nicht als Verteilungsebene ein. Sie können kommentieren; sie können nicht verhandeln.
Es ist dieselbe Mechanik wie in Deutschland, wo die verfassungsrechtliche Schuldenbremse von 2009 nur Bund und Länder erfasst, die Gemeinden ausdrücklich ausschliesst (Art. 109 GG). Das deutsche Ergebnis hat man im ersten Teil gesehen: kumuliertes Defizit der Gemeinden bei 31,9 Milliarden Euro im Jahr 2025, das schlechteste seit der Wiedervereinigung. Elftausend Gemeinden und 295 Landkreise sind aus dem föderalen Dispositiv ausgeschlossen, und genau dort, wo sie vergessen werden, häufen sich die Schulden im Stillen.
Die Schweiz hat eine Chance, die Deutschland nicht hatte: Ihr Entflechtungsprojekt ist nicht verfassungsmässig abgeschlossen, es läuft. Der Schlussbericht wird nicht vor Ende 2027 erwartet. Es bleiben zwei Jahre, um den Perimeter zu erweitern oder eine ergänzende Baustelle vorzubereiten.
Deshalb schlage ich hier vor — ohne Polemik, aber mit Klarheit —, die folgende Baustelle bereits jetzt zu benennen: Aufgabenteilung 28. Ein Schwesterprojekt, kalibriert auf dieselbe Methodik, dasselbe Prinzip der Haushaltsneutralität, denselben Schlussbericht-Horizont, aber bezogen auf das Paar Kantone-Gemeinden. Ohne A28 wird A27 die Flüsse zwischen den beiden oberen Ebenen klären und die Undurchsichtigkeit der dritten Ebene unangetastet lassen — oder gar verstärken.
Es ist nicht ein zusätzliches Projekt. Es ist die andere Hälfte desselben Projekts.
 

Vier Prinzipien für eine integrierte Neugestaltung

 
Wenn die Kaskade das Problem ist, ist die integrierte Architektur die Antwort. Vier Prinzipien können eine Neugestaltung leiten, die nicht zerstört, was funktioniert, sondern ergänzt, was fehlt.
Prinzip 1: strikte Haushaltsneutralität mit automatischem Mechanismus zur Übertragung der Steuerhoheit. Es ist der Vorschlag von Avenir Suisse NFA 2, übertragen auf drei Ebenen. Konkret: Wenn der Bund den Kantonen eine Aufgabe im Wert von 500 Millionen überträgt, transferiert der in der Verfassung verankerte Mechanismus automatisch einen entsprechenden Anteil der direkten Bundessteuer oder der Mehrwertsteuer — kalibriert nach einer fixen gesetzlichen Formel — in die kantonale Steuerhoheit. Keine politische Debatte über die Kostenbewertung. Kein parlamentarisches Feilschen bei jeder Revision. Die Regel gilt. Dasselbe zwischen Kantonen und Gemeinden: Jede Aufgabenverschiebung wird begleitet von einer proportionalen Übertragung des kommunalen Anteils an der kantonalen Steuer. Nur so kann Haushaltsneutralität mehr sein als ein in den Medienmitteilungen der KdK wiederholter Slogan.
Prinzip 2: symmetrische Bremsenarchitektur auf allen Ebenen. Wenn der Bund eine Bremse hat und fast alle Kantone eine Bremse haben, dann müssen alle Gemeinden eine haben, mit einer Kalibrierung, die ihrer Grösse entspricht. Eine Gemeinde mit 200 Einwohnern hat nicht dieselbe Haushaltsstruktur wie eine Stadt mit 30'000 — die Kalibrierung unterscheidet sich, das Prinzip nicht. Die Modelle existieren und wurden im ersten Teil ausgeführt: Luzern mit seinem Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG), das vier verbindliche Indikatoren stapelt; Solothurn mit seiner Watchlist, gegliedert in vier Phasen progressiver Aufsicht; Zürich mit seiner hybriden Architektur, die den am stärksten exponierten Gemeinden erlaubt, sich selbst eigene Regeln aufzuerlegen. Drei Architekturen, drei Gleichgewichte zwischen kantonaler Strenge und kommunaler Autonomie. Die Aufsichtsmasche selbst folgt der institutionellen Architektur jedes Kantons: Oberamtmann des Bezirks im Kanton Freiburg oder Regierungsstatthalter im Kanton Bern — bereits zuständige Instanzen für die Gemeindebudgets, die nur ausgerüstet werden müssten — Finanzkontrolle anderswo, direkte kantonale Behörde in Kantonen ohne Zwischenebene. Das Prinzip hängt nicht von der Masche ab; die Masche hängt von der institutionellen Geschichte jedes Kantons ab. Symmetrie ist kein ästhetischer Luxus: Sie ist das, was die Kaskade sichtbar und verhandelbar macht — statt unsichtbar und erlitten.
Prinzip 3: wiederhergestellte demokratische Lesbarkeit. Die Schweizer Stimmberechtigten haben 2001 die bundesseitige Schuldenbremse mit 84,7 Prozent angenommen, weil sie deren Ziel verstanden. Sie haben die LAFE im April 2026 mit 68,57 Prozent abgelehnt, weil sie einen undurchsichtigen Verschiebungsmechanismus wahrnahmen. Was sich zwischen den beiden Abstimmungen verschlechtert hat, ist die Lesbarkeit. Eine integrierte Neugestaltung muss die Nachvollziehbarkeit der Verschiebungen wiederherstellen: wer entscheidet, wer zahlt, wer ausführt, wer Rechenschaft ablegt. Genau diese Diagnose hat Bernard Dafflon bereits 2010 gestellt: Haushaltsdisziplin setzt Haushaltsverantwortung voraus, und diese setzt ihrerseits die Klarheit der Zuständigkeiten voraus. Ohne Klarheit keine Verantwortung; ohne Verantwortung keine echte Disziplin.
Prinzip 4: horizontale Aufsicht über die Verschiebungen. Was heute am meisten fehlt, ist ein Organ oder Instrument, das in Echtzeit die Nettoflüsse zwischen den Ebenen misst und veröffentlicht. Die KdK tut dies durch Communiqués, punktuell und politisch. Der Bund tut es für den Finanzausgleich, aber nicht für die impliziten Verschiebungen. Eine unabhängige Beobachtungsstelle — oder ein erweitertes Mandat an die Eidgenössische Finanzverwaltung — die jährlich einen öffentlichen Bericht über die Flüsse Bund-Kantone-Gemeinden erstellen würde, wäre das Grundinstrument einer Haushaltsdemokratie auf drei Ebenen. Was die Solothurner Watchlist auf kantonaler Ebene leistet, könnte ein analoges Dispositiv auf nationaler Ebene leisten.
Diese vier Prinzipien sind nicht revolutionär. Sie existieren bereits, teilweise, in den genannten Modellen. Was fehlt, ist ihre kohärente Integration. Und der politische Anlass, sie voranzutreiben.
Ein Einwand verdient direkte Behandlung. Die wirtschaftsfreundliche Rechte, dem Subsidiaritätsprinzip zurecht aufmerksam, könnte darin «mehr Staat, mehr Komplexität» sehen. Das Gegenteil ist der Fall. Eine integrierte Architektur reduziert die Verflechtung, weil sie klärt, wer was tut und wer was zahlt. Die heutige Komplexität kommt nicht aus der Integration; sie kommt gerade aus deren Fehlen. Es sind die undurchsichtigen Mitfinanzierungen, die einseitigen Verschiebungen und die ad hoc Anpassungen, die politische Energie kosten. Eine stabile, automatische, transparente Verfassungsregel verbraucht weniger Staat als ein von Fall zu Fall ausgehandelter Flickenteppich.
 

Der historische Moment

 
Die Gelegenheit ist jetzt. Drei Elemente bilden sie.
Erstes Element: «Aufgabenteilung 27» ist offen, in Vernehmlassung bis Juli 2026, Schlussbericht Ende 2027. Es bleiben zwei Jahre, den Perimeter zu erweitern oder das Schwesterprojekt A28 vorzubereiten. Das ist genau das Fenster, das die NFA zwischen 2001 und 2008 hatte. Dieses Fenster wird sich nicht so bald wieder öffnen.
Zweites Element: Die LAFE-Ablehnung vom 26. April hat den politischen Wert einer klaren Debatte über Verschiebungen erhöht. Das Freiburger Volk hat nicht die Strenge abgelehnt. Es hat eine als spät, undurchsichtig und verschoben empfundene Strenge abgelehnt. Eine integrierte, transparente Neugestaltung, kalt verhandelt statt unter Dringlichkeit, hat eine Chance, eine Zustimmung zu erlangen, die ein neuer kantonaler Sparplan nicht hätte. Das politische Timing ist selten.
Drittes Element: Die Schweiz verhandelt dieses Thema aus einer Position der Stärke. Bundesseitige Staatsverschuldung bei 16,1 Prozent des BIP. Vier Kantone (FR, NE, VS, ZG) im Gleichgewicht oder mit Überschuss-Budget für 2025. Finanzausgleich bei 0,8 Prozent des nationalen BIP. Es gibt keinen finanziellen Notstand, der zwingen würde, die Debatte zu verramschen.
Das Gegenbeispiel ist Frankreich. Gemäss INSEE-Daten und Analysen des Rechnungshofs für 2025 hat die französische Staatsverschuldung im zweiten Quartal 115,6 Prozent des BIP erreicht, das entspricht 3'416 Milliarden Euro. Das Defizit 2024 lag bei 6,0 Prozent des BIP, und die Rückkehr unter die 3-Prozent-Marke wurde bereits zweimal verschoben — von 2027 auf 2029. Der Rechnungshof veranschlagt nun den notwendigen strukturellen Anpassungsbedarf auf 110 Milliarden Euro, das Doppelte der Schätzung von 2023.
In diesem Zusammenhang werden die französischen Gebietskörperschaften gezwungen, sich notfallmässig am Haushaltskonsolidierungsbeitrag zu beteiligen, ohne grundlegende institutionelle Debatte über die Kompetenzverteilung. Der kommunale Block erleidet die Pariser Schiedssprüche; er verhandelt sie nicht. Genau diese Situation kann die Schweiz vermeiden, indem sie jetzt handelt. Vorausschauen statt reagieren. Kalt neugestalten statt warm flicken. Die helvetische Kunst tiefgreifender Reformen war immer dies: zehn Jahre nehmen, um eine NFA zu bauen, die sechzig hält. «Aufgabenteilung 27», ergänzt durch eine A28 zu den Gemeinden, ist genau diese Art von Baustelle.
 

Die verbleibende Baustelle

 
Ich habe diese Diskussion in Bruchstücken erlebt. In Sankt Gallen, wo ich an der HSG Betriebswirtschaft studierte, sah ich, wie die deutschschweizerische Haushaltsumsicht ebenso über Kultur wie über Gesetz weitergegeben wird. In Olten, in Zürich, hörte ich kommunale Abstimmungen über Voranschläge in Quartierversammlungen entscheiden, als wären sie demokratische Selbstverständlichkeiten. In Forel-Lavaux und dann in Montet (Glâne) vor der Fusion mit Ursy sah ich, wie diese Mechanismen sich in der Westschweiz verdünnten — aus Mangel an Werkzeugen. Heute in Ursy sehe ich die Zahlen, die daraus resultieren. Dreissig Jahre Arbeit in beiden Sprachen, zehn Jahre im Kanton Sankt Gallen, zehn Jahre im Kanton Zürich, und heute Freiburg: Der Röstigraben ist kein Röstigraben der Kulturen. Er ist ein Röstigraben der Werkzeuge.
Und Werkzeuge kann man bauen.
 

Schlussfolgerung

 
Am 24. April 2026 hat sich die Schweiz an die Arbeit für «Aufgabenteilung 27» gemacht. Am 26. April hat sie Nein gesagt zu einer als Verschiebung wahrgenommenen Sanierung. Zwischen diesen beiden Daten ist eine Diskussion zu führen: jene, die dem Werk der beiden ersten Ebenen die dritte hinzufügt, die in der Bundesverfassung einen automatischen Mechanismus zur Übertragung der Steuerhoheit verankert, die die demokratische Lesbarkeit der Flüsse zwischen den Ebenen wiederherstellt und die der Schweiz eine Beobachtungsstelle für Verschiebungen verleiht, die ihrem Disziplinanspruch entspricht.
Dieses Diptychon hat zwei konvergente Thesen vorgeschlagen. Erste: Die Westschweiz und der Kanton Freiburg brauchen eine kalibrierte kommunale Schuldenbremse. Zweite: Die Schweiz braucht eine integrierte Neugestaltung ihres Finanzföderalismus auf drei Ebenen, von der «Aufgabenteilung 27» nur die sichtbare Hälfte ist.
Vorausschauen, weil sonst aus der Verdichtung ein Einsturz wird. Integrieren, weil keine der drei isolierten Disziplinen die Kaskade gehalten hat. Verfassungsmässig verankern, weil ein Verfassungsmechanismus politische Konjunkturen überdauert.
 

Quellen

 
Aufgabenteilung 27 und Entlastungsprogramm 2027
Bundesrat / Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Medienmitteilung «Neuanfang für das Projekt Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen», 21. Juni 2024 ; Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), Medienmitteilung «Lancierung des Projekts Aufgabenteilung 27», 28. Februar 2025 ; KdK, Themenseite «Finanzausgleich und Aufgabenteilung» (Stand April 2026) ; NZZ und Le Temps, Berichterstattung «Es geht nicht um ein Sparprogramm: Aufgabenteilung Bund-Kantone wird neu aufgerollt», 24. April 2026 ; SRF und RTS, Berichterstattung «Bund und Kantone wollen ihre Rollen klären», 24. April 2026 ; Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Themenseite «Entlastungsprogramm 2027», Stand 2025-2026 ; EFV, Medienmitteilung «Bundesrat passt Entlastungsprogramm 2027 an und verabschiedet Voranschlag 2026», 25. Juni 2025.
Institutionelle Position der Kantone zu Lastenverschiebungen
KdK, Medienmitteilung «Die Kantone weisen Lastenverschiebungen zurück», 20. September 2024 (Erklärung Markus Dieth) ; KdK, Medienmitteilung «Entlastungsprogramm 2027: trotz Verbesserungen am Werk weiter feilen», Juni 2025 (Erklärung Florence Nater) ; KdK, Medienmitteilung «Die Kantone fordern den Bundesrat auf, sein Sparprogramm zu überarbeiten», 2025.
NFA 2008 und Bilanz
Bundesrat, Vierter Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2020-2025, 2025 ; Avenir Suisse, NFA 2 — Für eine Revitalisierung des Schweizer Föderalismus, Lukas Rühli und Natanael Rother, 2017 (aktualisiert 2021) ; Avenir Suisse, Das Labyrinth des Finanzausgleichs, Kantonsmonitoring, 2014 (mit Aktualisierungen) ; Avenir Suisse, Blog «Finanzausgleich, Vorsicht mit zu viel Zucker», 26. August 2024 ; Bernard Dafflon, Local debt: from budget responsibility to fiscal discipline, FSES Working Papers 417, Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultät, Universität Freiburg, 2010 ; Bernard Dafflon, La gestion des finances publiques locales, Paris: Economica, 1994 (spätere Auflagen) ; Bernard Dafflon, Panorama des impôts en Suisse. Du local au fédéral, entre équité et concurrence: quels enjeux?, Domaine Public, 2014 ; Bernard Dafflon, «La répartition des tâches cantons-communes ou le rendez-vous manqué des réformes», Universität Freiburg.
Bundesseitige Schuldenbremse und Wirksamkeitsstudien
Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), Die Schuldenbremse, Broschüre des EFD, 2023 ; Christian Pfeil und Lars P. Feld, Does the Swiss Debt Brake Induce Sound Federal Finances? A Synthetic Control Analysis, Public Finance Review, 2024 ; Avenir Suisse, Blog «Jahresrechnungen der Kantone: vom Roten ins Grüne», März 2026 ; Avenir Suisse, Die Schuldenbremse lockern: Nichts ist gratis, 2024.
Freiburg — LAFE und «Voranschlag bis» 2026
Kanton Freiburg, Staatsrat, Medienmitteilung «Gesetz über die Sanierung der Staatsfinanzen (LAFE): Der Staatsrat nimmt die Ablehnung durch die Freiburger Bevölkerung zur Kenntnis», 27. April 2026 ; Kanton Freiburg, Staatsrat, Medienmitteilung «Der Staatsrat hat eine Verordnung erlassen, die die unerlässlichen Ausgaben in Abwesenheit eines Voranschlags 2026 definiert», 10. Dezember 2025 ; SRF und RTS, Berichterstattung «Gesetz über die Sanierung der Staatsfinanzen in Freiburg deutlich abgelehnt», 26. April 2026 ; Avenir Suisse, Blog «Jahresrechnungen der Kantone: vom Roten ins Grüne», Analyse Freiburg, März 2026.
Verläufe Waadt, Freiburg, Gemeinden
DETTEC FR, kantonale Abstimmung vom 12. November 2023 (Zahlen Verdoppelung der Lasten Staat FR 2003-2023, kommunale Lasten FR +66 Prozent) ; Kanton Waadt, Medienmitteilung «Defizitäre Rechnungen: Der Staatsrat muss das Sanierungsgesetz aktivieren», 2025 ; Verband der Waadtländer Gemeinden (UCV), Publikation «Kommunale Finanzen», September 2025 ; Kanton Jura, Bericht über die kommunalen Finanzen 2022 und 2023, Beauftragter für Gemeindeangelegenheiten ; Gemeinde Ursy, Bericht zur Rechnung 2025, Kapitel 11.
Vergleich Frankreich
Cour des comptes, La situation des finances publiques début 2025, Februar 2025 ; INSEE und französisches Wirtschaftsministerium, Décryptage : 5 minutes pour comprendre la dette publique, Daten Q2 2025 ; OFCE, Quelles trajectoires pour les finances publiques de la France?, Policy Brief 146, 2025 ; Vie-publique.fr, Dette et dépenses publiques en 2025: où est la France par rapport à ses partenaires?, September 2025.
Vergleich Deutschland
Statistisches Bundesamt (Destatis), provisorische Daten 2025 zu kommunalen Defiziten in Deutschland ; Bundesministerium der Finanzen, Schuldenbremse — Art. 109 und 115 GG.
Artikel 1/2
Mathieu Janin, «Schuldenbremse (1/2): Der Schweizer Erfolg, der vor den Toren der Gemeinden haltmacht», Mathieu Janins Blog, 29. April 2026.
 
Mathieu Janin


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